Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen beim Gegenentwurf zur «Velo-Initiative»

Bern, 25.01.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 vom Vernehmlassungsergebnis zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» Kenntnis genommen. Die Rückmeldungen bestätigen die Stossrichtung des Vernehmlassungsentwurfs, zeigen aber auch, dass dieser vereinfacht werden und sich enger an der heutigen Verfassungsbestimmung über die Fuss- und Wanderwege ausrichten soll. Der Bundesrat hat das UVEK mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft beauftragt.

Die im März 2016 eingereichte «Velo-Initiative» möchte den bestehenden Verfassungs-artikel über die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) mit Bestimmungen über Velowege ergänzen. Der Bundesrat erachtet ein stärkeres Engagement des Bundes im Bereich Velowege und Veloverkehr als sinnvoll und zweckmässig, da der Veloverkehr mithelfen kann, Verkehrsspitzen zu brechen, und dazu beiträgt, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch zu senken sowie die Gesundheit zu fördern. Die Initiative geht ihm aber in einzelnen Punkten zu weit. Er gab deshalb im August 2016 einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung. Diese zeigte, dass die Kantone und die Dachverbände der Gemeinden und Städte praktisch geschlossen hinter der Vorlage stehen. Dies ist hoch zu gewichten, da diese von der Verfassungsergänzung am meisten betroffen wären. Die Mehrheit der Organisationen unterstützt die Vorlage ebenfalls. Bei den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft halten sich Zustimmung und Ablehnung in etwa die Waage.

Der Bundesrat sieht sich in seiner Stossrichtung bestätigt, möchte aber aufgrund der Rückmeldungen seinen Gegenentwurf vereinfachen und noch enger an der bestehenden Verfassungsbestimmung über die Fuss- und Wanderwege ausrichten. Im Verfassungstext soll darum auf die ursprünglich vorgeschlagene Ergänzung bezüglich Sicherheit der Netze verzichtet werden. Der Bundesrat hat dem UVEK den Auftrag erteilt, bis zum 1. September 2017 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.


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