Administrativuntersuchung im Fall des Oberfeldarztes

Bern, 23.01.2017 - Bundesrat Parmelin hat eine Administrativuntersuchung angeordnet, um die Vorwürfe gegen Divisionär Stettbacher sowie die Umstände von dessen vorläufiger Freistellung abklären zu lassen.

Der Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Bundesrat Guy Parmelin, hat eine Administrativuntersuchung angeordnet, um durch eine externe Fachperson abklären zu lassen, welche konkreten Vorwürfe gegen den Oberfeldarzt der Armee, Divisionär Andreas Stettbacher, erhoben werden. Ebenso sollen die Umstände seiner vorläufigen Freistellung abgeklärt werden. Mit der Führung der Administrativuntersuchung wurde Dr. Cornel Borbély, selbständiger Rechtsanwalt in Zürich, beauftragt.

Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.


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