Anpassung der Wehrpflichtersatzabgabe an die Weiterentwicklung der Armee

Bern, 11.01.2017 - Im Zuge der Weiterentwicklung der Armee (WEA) soll auch die Wehrpflichtersatzabgabe an die Dienstpflichtdauer angepasst werden. Eine Abschluss-Ersatzabgabe soll sodann bei jenen erhoben werden, die nicht sämtliche Diensttage geleistet haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 beschlossen, zu diesen und weiteren Änderungen des Wehrpflichtersatzgesetzes (WPEG) die Vernehmlassung zu eröffnen. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Der Militär- oder Zivildienst muss künftig zwischen dem 19. bzw. 20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden, entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden. In diesen 18 Jahren soll der Ersatzabgabepflichtige wie bereits heute höchstens 11 jährliche Ersatzabgaben bezahlen. Neu wird bei der Verschiebung der Rekrutenschule, die spätestens bis zum 25. Altersjahr möglich ist, keine WPE mehr erhoben.

Militär- und Zivildienstleistende, die bei der Entlassung aus der Dienstpflicht nicht alle Diensttage geleistet haben, werden künftig eine Abschluss-WPE bezahlen müssen. Damit wird die Gleichbehandlung verbessert.

In der Vorlage sind weitere Anpassungen vorgesehen, wie etwa die Einführung eines neuen Verjährungsregimes, die Verstärkung der Aufsicht und die Verbesserung der Amtshilfe.

Finanzielle Auswirkungen der Vorlage

Der Bundesrat erwartet durch die Abschluss-WPE bei Nichterfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht Mehreinnahmen von rund 6 Mio. Franken jährlich. Die Mindestabgabe soll bei 400 Franken belassen werden. Der Ansatz der WPE von aktuell drei Prozent des Reineinkommens soll nicht erhöht werden.


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