Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Standort Schweiz stärken

Bern, 11.01.2017 - Der Bundesrat will die Schweiz als einen der weltweit führenden Schiedsplätze noch attraktiver machen. Er hat dazu am 11. Januar 2017 entsprechende Änderungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) in die Vernehmlassung geschickt. Diese sollen das schweizerische Schiedsrecht noch flexibler ausgestalten und gleichzeitig die bewährte Praxis und Tradition weiter stärken. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Mai 2017.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Besonders in internationalen Verhältnissen in den Bereichen des Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrechts ist die Schiedsgerichtsbarkeit heute als Instrument der justiziellen Streitbeilegung weit verbreitet.

Benutzerfreundliche Ausgestaltung

Bereits heute bietet die Schweiz hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung. Der Bundesrat will auf diesen zentralen Stärken aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren. Er erfüllt damit einen parlamentarischen Auftrag.

Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf sollen unter anderem wesentliche Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, etwa bezüglich der Rechtsmittel gegen einen Schiedsentscheid. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des IPRG insgesamt noch anwender- und schiedsfreundlicher auszugestalten. Neu sollen beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden können.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz weiter zu erhöhen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Mai 2017.


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