Eröffnung Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung

Bern, 10.01.2017 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 10. Januar 2017 die Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) eröffnet. Mit der Revision sollen die Vorgaben der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III zur langfristigen Finanzierung von Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) umgesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. April 2017.

Seit Erlass der LiqV im Jahre 2012 werden die internationalen Liquiditätsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht schrittweise ins Schweizer Recht übernommen. Bereits umgesetzt sind die Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement und die Anforderungen an die kurzfristige Liquiditätshaltung (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Mit der vorliegenden Revision sollen nun in einem letzten Schritt die Anforderungen an die langfristige Finanzierung von Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) in das Schweizer Recht überführt werden.

Im Gegensatz zur LCR, welche die Stärkung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken zum Ziel hat, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung der Bankgeschäfte. Langfristige Investitionen der Banken (z.B. Hypothekarkredite) sollen aus möglichst stabilen Mittelquellen (z.B. mehrjährigen Schuldverschreibungen) finanziert und dadurch eine übermässige Fristentransformation vermieden werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. April 2017. Die Bestimmungen zur NSFR sollen per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden.


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