Botschaft zu neuem Berufsbildungsgesetz: Gesamtschweizerischer Rahmen für die ganze Berufsbildung

Bern, 06.09.2000 - Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem neuen Berufsbildungsgesetz zu Handen des Parlaments verabschiedet. Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) aus dem Jahr 1978 werden folgende Ziele verfolgt:

  • Rahmengesetz für eine moderne, den sich ständig wandelnden Bedürfnissen angepasste und sich anzupassende Berufsbildung
  • gesetzliche Grundlage für die ganze Berufsbildung ausserhalb des Hochschulbereiches, d.h. auch für die bisher in der Kompetenz der Kantone gelegenen Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst sowie die bisher in den entsprechenden Bundesgesetzen geordneten Bereiche Land- und Forstwirtschaft
  • Systemwechsel von einer am Aufwand orientierten Finanzierung zu einem leistungsbezogenen Pauschalsystem, das mehr Transparenz in die Finanzströme bringt und den Kantonen die umfassende Verantwortung über den Mitteleinsatz ermöglicht

Die Regelung der Berufsbildung in einem Gesetz sorgt für mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit innerhalb der Berufsbildungsgänge und innerhalb des Bildungswesens insgesamt. Dies ist eine Antwort auf die Umbrüche in der Arbeitswelt, die zu vermehrten Berufswechseln führen sowie ständige Weiterbildung verlangen.

Die geänderten Anforderungen rufen auch nach neuen Angeboten. Hier bringt das neue Berufsbildungsgesetz flexiblere Bildungsmöglichkeiten:

  • Die Aufteilung von Schule und Betrieb soll vermehrt nach branchenbezogenen Bedürfnissen erfolgen. Für theorielastigere Bildungsgänge sollen "Berufsfachschulen" Berufsabschlüsse ermöglichen, die eine Betriebspraxis von weniger als der Hälfte der Lehrzeit umfassen.
  • Die Qualifikation für einen Lehrabschluss soll mindestens drei Jahre in Anspruch nehmen. Für weniger umfassende Grundqualifikationen ist eine "berufspraktische Bildung" vorgesehen, die in der Regel zwei Jahre dauert, mit einem Attest abschliesst und den Zugang zu einer verkürzten Lehre öffnet.

Der Gesetzesentwurf legt sodann grossen Wert auf "lebenslanges Lernen". Einerseits erklärt er die entsprechende Befähigung zu einem Lernziel der Grundbildung. Anderseits schafft er die Grundlagen für die Anerkennung von Qualifikationen, die auch ausserhalb der üblichen Bildungsgänge erworben wurden. Der Bund fördert in diesem Bereich vor allem die Koordination, Transparenz und Qualität des Angebotes.

Neben der Finanzierung durch pauschale Bundesbeiträge an die Kantone sind Instrumente für eine gezielte Entwicklung der Berufsbildung vorgesehen; auch eine Abgeltung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse soll den gezielten Mitteleinsatz verbessern. Angesichts der hohen Bedeutung der Berufsbildung für die Zukunft unseres Landes will der Bundesrat die Bundesmittel für die Berufsbildung wesentlich erhöhen. Der Anteil des Bundes an den Berufsbildungsausgaben der öffentlichen Hand soll gegenüber heute von einem Fünftel auf ein Viertel gesteigert werden. Das entspricht einem jährlichen Mehrbetrag von rund 150 Mio. Franken.


Adresse für Rückfragen

medien@bbt.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) - ab 1.1.2013 SBFI
http://www.bbt.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-6516.html