Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen und Albanien treten in Kraft

Bern, 22.12.2016 - Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welche die Schweiz mit Norwegen und Albanien abgeschlossen hat, sind in Kraft getreten. Die zwei DBA wurden mit einem Änderungsprotokoll aktualisiert. Sie fördern die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen zwei Staaten.

Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Norwegen wurde am 4. September 2015 unterzeichnet und trat am 6. Dezember 2016 in Kraft. Seine Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2017.

Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Albanien wurde am 9. September 2015 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2016 in Kraft. Seine Bestimmungen kommen ebenfalls ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung.

Die Schweiz hat bisher 54 DBA und 10 Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet, die den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage erfüllen; davon sind 50 DBA und 8 SIA in Kraft.


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