Verfahrenskomplex Petrobras – Odebrecht: Die Bundesanwaltschaft verurteilt brasilianische Unternehmen und fordert die Zahlung von über CHF 200 Millionen

Bern, 21.12.2016 - Die Bundeanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex Petrobras die brasilianische Gesellschaft Odebrecht SA und eine ihrer Tochtergesellschaften wegen mangelnder Organisation des Unternehmens verurteilt und fordert die Zahlung von über CHF 200 Mio. Die Verurteilung mit Strafbefehl erfolgt im Rahmen eines von der Schweiz angestossenen koordinierten Verfahrensabschlusses mit Brasilien und den USA.

Im Zusammenhang mit der internationalen Korruptionsaffäre rund um das brasilianische (halb-) staatliche Unternehmen Petrobras führt die BA seit 2014 rund 60 Strafuntersuchungen. Aufgrund von Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) betreffend verdächtiger Bankbeziehungen konnten Bestechungszahlungen von verschiedenen Unternehmen im Bausektor für Auftragsvergaben ermittelt werden. Diesbezüglich wurden Gelder aus den Firmen buchhalterisch ausgeschleust, in der Folge durch mehrere off-shore Firmen transferiert, um die Bestechungszahlungen zu ermöglichen. Diese Zahlungen konnten somit unter anderem der Odebrecht SA und deren Tochtergesellschaft Construtora Norberto Odebrecht SA (CNO) zugerechnet werden, die ihren Hauptsitz in Brasilien haben.

Die BA hat am 21.12.2016 Odebrecht SA und CNO mit Strafbefehl der Widerhandlung gegen das Unternehmensstrafrecht (Art. 102 Abs. 2 Strafgesetzbuch, StGB) für schuldig erklärt, weil diese nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger (Art. 322septies StGB; CNO) und Geldwäscherei (Art. 305bis StGB; Odebrecht SA und CNO) zu verhindern. Die beiden Unternehmen sind unter solidarischer Haftung gehalten, der Schweiz CHF 117 Mio. zu bezahlen.

Über die gleichen Kanäle wie Odebrecht SA und CNO hat die Braskem SA Bestechungszahlungen getätigt. An dieser Gesellschaft hält einerseits Odebrecht SA einen Mehrheitsanteil und ist andererseits der brasilianische Staat über Petrobras beteiligt. Gegen Braskem SA wurde das Verfahren auf Schweizer Seite eingestellt, nachdem diese in den USA auch für die in der Schweiz untersuchten Bestechungszahlungen zur Verantwortung gezogen wird. Mit der Verfahrenseinstellung wurde eine Ersatzforderung von CHF 94.5 Mio. festgelegt.

Insgesamt müssen in diesem Kontext somit über CHF 200 Mio. an die Schweiz bezahlt werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus eingezogenen Geldern, Ersatzforderungen, Verfahrenskosten und einer Busse. Die Busse beläuft sich auf CHF 4.5 Mio. und fällt im Vergleich zum Ausland bescheiden aus. Bei deren Bemessung ist die BA an die gesetzlich vorgesehene Maximalhöhe von CHF 5 Mio. gebunden.

Die Verfahrensabschlüsse in der Schweiz sind Teil eines zwischen den Bundesstaatsanwälten in Curitiba und der Generalstaatsanwaltschaft in Brasilia, den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden sowie der BA der Schweiz koordinierten Verfahrensabschlusses. Dies ist ein weiterer Meilenstein in der grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung. Die BA verfolgte dabei das Ziel, die Bestimmung über das Unternehmensstrafrecht in der Schweiz (Art. 102 StGB) mit Nachdruck umzusetzen. Im Zentrum stand die Abschöpfung der verbrecherischen Gewinne nach der für Brasilien, den USA und der Schweiz unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und deren Aufteilung an die drei involvierten Strafverfolgungsbehörden.

Die in Brasilien über den zivilrechtlichen Weg und in den USA mittels Schuldeingeständnis (Guilty Plea) sowie in der Schweiz per Strafbefehl geltend gemachten Forderungen gegenüber den Gesellschaften belaufen sich auf umgerechnet total rund USD 2 Mia.

Die Ermittlungen der BA im Gesamtkontext Petrobras und Odebrecht werden auch nach Abschluss der genannten Verfahren gegen Odebrecht SA und deren Tochtergesellschaften weiter geführt.


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