Bundesrat erneuert Rahmenkredit zur Förderung der Schweizer Hochsee-Flotte nicht

Bern, 21.12.2016 - Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Relevanz der Hochseeschifffahrt für die Versorgungssicherheit unseres Landes zu relativieren ist. Die Schweiz benötigt für die nächsten Jahre keine über das bestehende Engagement des Bundes hinausgehende Förderung ihrer Hochseeflotte, um im Krisenfall die Landesversorgung sicherzustellen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den im Juni 2017 auslaufenden Bürgschaftsrahmenkredit nicht zu erneuern. Die bestehenden Bürgschaften bleiben bestehen; die letzten von ihnen laufen im Jahr 2031 aus.

Der Bund gewährt im Rahmen seines Verfassungsauftrags gemäss dem Landesversorgungsgesetz Bürgschaften an Reedereien in der Hochseeschifffahrt. Dies mit dem Ziel, die Versorgung mit Gütern in einem Krisenfall sicherzustellen und Hochseeschiffe bei Bedarf in den Dienst der Landesversorgung stellen zu können. Derzeit stünden dafür 50 Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge zur Verfügung.

Der „Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt“ legt dar, dass die Hochseeschifffahrt für die Weltwirtschaft zwar von zentraler Bedeutung ist – rund 90% aller Güter werden mindestens einmal über das Meer transportiert. Der Anteil am gesamten Transportvolumen, der für eine Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern notwendig ist, ist jedoch klein und kann nach Ansicht der Experten auch in einer Krise am Markt beschafft werden. Auch besteht derzeit ein Überangebot an Frachtschiffen auf dem Markt.

Bundesrat erneuert Bürgschafts-Rahmenkredit nicht
Der Bericht kommt aus diesen und weiteren Gründen zum Schluss, dass die Bedeutung der Hochseeschifffahrt für die Sicherstellung der Landesversorgung in der Schweiz zu relativieren ist. Die Schweiz benötigt für die nächsten Jahre keine über das bestehende Engagement des Bundes hinausgehende Förderung ihrer Hochseeflotte.

Der aktuelle Bürgschafts-Rahmenkredit von CHF 1.1 Mia. endet im Juni 2017. Die letzten der in den vergangenen Jahren vergebenen Bürgschaften laufen im Jahr 2031 aus. Der Bundesrat hat heute entschieden, der Bundesversammlung keinen neuen Rahmenkredit zu unterbreiten. Dies vor dem Hintergrund, dass die weltweite wirtschaftliche Krise zu Überkapazitäten bei den Hochseeschiffen geführt hat. Die Versorgungssituation im Bereich der maritimen Transportdienstleistungen soll auch in Zukunft regelmässig geprüft werden.


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Ruedi Rytz,
Bundesamt für Wirtschaftliche
Landesversorgung (BWL)
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