Anpassungen an der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Bern, 21.12.2016 - Das Protokoll III zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen an der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP). Der Bundesrat hat die entsprechende Revision der Verordnung an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen.

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die Ratifikation des Protokolls III zur Erweiterung des FZA gegenüber der EU zu bestätigen. Damit wird dieses am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

An seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 hat der Bundesrat nun die notwendigen Anpassungen der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen. Um die im Protokoll III für Kroatien vorgesehene Übergangsregelung über den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit, das grenzüberschreitende Erbringen von Dienstleistungen sowie jährlich ansteigende Kontingente anwenden zu können, muss die VEP entsprechend angepasst werden.

Die Übergangsbestimmung entspricht grundsätzlich der Regelung, die schon für die neuen EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien angewendet wurde. Das heisst, der hiesige Arbeitsmarkt wird für Kroatinnen und Kroaten schrittweise geöffnet und die Schweiz kann während maximal zehn Jahren die Zuwanderung von kroatischen Arbeitnehmenden beschränken.


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