Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris: Bundesrat genehmigt Botschaft

Bern, 21.12.2016 - Der Bundesrat schlägt vor, dass die Schweiz das Pariser Klimaübereinkommen ratifiziert, welches die internationale Klimapolitik nach 2020 festlegt. An seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 hat er die diesbezügliche Botschaft an das Parlament genehmigt. Das Übereinkommen schafft einen rechtlich verbindlichen, regelbasierten und dynamischen Rahmen, der eine kontinuierliche Verstärkung der von den Staaten im Kampf gegen die Klimaerwärmung unternommenen Anstrengungen ermöglicht.

Das im Dezember 2015 von der Staatengemeinschaft genehmigte Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, den durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und weiterhin alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Erwärmung 1,5 °C nicht übersteigt. Das Abkommen verpflichtet sämtliche Mitgliedsländer, alle fünf Jahre ein Emissionsreduktionsziel zu formulieren und im Inland Massnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Zudem müssen die Länder eine Strategie für die Anpassung an die Klimaänderungen ausarbeiten, die Mittelflüsse in eine klimafreundliche Richtung lenken und regelmässig über die Umsetzung dieser Massnahmen Bericht erstatten (siehe Kasten: Eckpunkte des Abkommens von Paris). Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft. Damit die Schweiz es ratifizieren kann, ist die Zustimmung des Parlaments notwendig.

Auswirkungen auf die Schweiz

Mit der Ratifizierung wird das von der Schweiz angekündigte Ziel definitiv. Im Februar 2015 hatte sie der Klimakonvention der Vereinten Nationen mitgeteilt, sie wolle bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent senken, wobei ein Teil dieser Reduktionen im Ausland herbeigeführt werden solle.

Wie alle anderen Parteien des Abkommens verpflichtet sich die Schweiz, ab 2030 alle fünf Jahre ein neues, ehrgeiziges Emissionsreduktionsziel bekanntzugeben. Sie wird Massnahmen ergreifen müssen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wie bisher wird sie regelmässig über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Inland und über die eingeleiteten Massnahmen Bericht erstatten müssen.

Im Inland werden das Übereinkommen von Paris und das Emissionsreduktionsziel im Wesentlichen über das CO2-Gesetz umgesetzt, welches vollständig revidiert werden muss. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionsentwurf dauerte bis Ende November 2016. Die Botschaft wird im zweiten Halbjahr 2017 an das Parlament überwiesen.

KASTEN: Eckpunkte des Klimaabkommens von Paris

Die Verabschiedung des Klimaabkommens von Paris war ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik. Das Abkommen schafft einen Rahmen, der rechtlich verbindlich, regelbasiert (die zugrunde liegenden Regeln sollen in den kommenden Jahren ergänzt werden) und dynamisch ist (die Reduktionsziele werden auf nationaler Ebene definiert und müssen für jedes Land so ambitioniert wie möglich sein).

Die Eckpunkte des Abkommens lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die bisherige, starre Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wird weitestgehend aufgehoben. Das Reduktionsziel eines Staates soll seiner sich verändernden Verantwortlichkeit gegenüber dem Klima sowie seinen Kapazitäten entsprechen.
  • Es werden gemeinsame Langzeitziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, für die Anpassung an den Klimawandel und für die Ausrichtung von Finanzflüssen auf eine klimaverträglichere Entwicklung formuliert.
  • Jedes Land wird verpflichtet, in regelmässigen Abständen ehrgeizige nationale Emissionsreduktionsziele einzureichen.
  • Im Ausland erzielte Emissionsreduktionen können in der nationalen Bilanz angerechnet werden.
  • Die Anpassung an den Klimawandel wird gestärkt, insbesondere durch die Einreichung nationaler Anpassungspläne.
  • Die Industrienationen sind weiterhin verpflichtet, die Entwicklungsländer bei ihren Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen finanziell zu unterstützen. Die übrigen Länder werden aufgefordert, dies ebenfalls zu tun.
  • Es wird ein verbessertes System für die Berichterstattung und die Überprüfung der nationalen Massnahmen eingerichtet.
  • In regelmässigen Abständen erfolgt eine Bestandsaufnahme der globalen Anstrengungen zur Emissionsverminderung, zur Anpassung und zur finanziellen Unterstützung, und die Staaten legen periodisch Ziele fest, die jeweils ambitionierter als die vorangehenden sind.


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