Finanztechnische Anpassung von Krediten für den Bahnausbau

Bern, 21.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 die Verpflichtungskredite für die Eisenbahn-Grossprojekte der NEAT, den Anschluss an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV) und die Lärmsanierung um die aufgelaufene Teuerung und Mehrwertsteuer erhöht. Zudem hat er eine Verpflichtungskredit-Tranche für die Gotthardachse der NEAT freigegeben und Verschiebungen aus der HGV-Reserve vorgenommen. Es handelt sich um finanztechnische Anpassungen. Die Kosten der Grossprojekte erhöhen sich dadurch nicht.

Um Kosten für die Fertigstellung der NEAT-Achse am Gotthard decken zu können, bewilligte der Bundesrat eine Tranchenfreigabe von 360 Millionen Franken aus dem vorgesehenen, aber noch nicht freigegebenen Verpflichtungskredit. Die Endkosten der Gotthardachse und der NEAT verändern sich dadurch nicht.

Zudem hat der Bundesrat die Kredite für die NEAT, den Anschluss an das europäische Hochleistungsnetz sowie die Lärmsanierung um die aufgelaufene Teuerung (total 608 Mio.) und Mehrwertsteuer (total 149 Mio.) erhöht. Er veranlasste auch eine Verschiebung aus der HGV-Reserve zu den Verpflichtungskrediten für die Ausbauten St. Gallen–St. Margrethen und Biel–Belfort.

Alle Kredite werden über den Bahninfrastrukturfonds gedeckt.


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