«Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» startet am 26.1.17

Bern, 04.01.2017 - Menschen mit Behinderung sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zu diesem Zweck findet im Jahr 2017 die dreiteilige «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» statt. Ziel ist ein gemeinsamer Masterplan aller an der beruflichen Integration beteiligten Partnerinnen und Partner. Der erste Konferenzteil wird am 26. Januar 2017 in Bern durchgeführt.

An der ersten Konferenz, am 26. Januar, halten die Akteurinnen und Akteure der beruflichen Integration insbesondere fest, wo in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich Handlungsbedarf besteht. An der zweiten Konferenz (18. Mai) definieren sie konkrete Möglichkeiten zur Verstärkung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung. Ein wichtiges Ziel ist dabei, die Zusammenarbeit und das gemeinsam koordinierte Vorgehen zu verstärken. An der dritten Konferenz (23. November) erklären sie ihre Bereitschaft, die partizipativ erarbeiteten und in einem Masterplan festgehaltenen Schwerpunkte umzusetzen, weiter zu entwickeln und die Erreichung der Ziele zu evaluieren. Die erste und dritte Konferenz finden unter dem Vorsitz von Bundesrat Alain Berset statt.

Die wichtigsten Partnerinnen und Partner, die an der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt beteiligt sind, nehmen an der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» teil: Arbeitgebende und Gewerkschaften, Ärztinnen und Ärzte, Fachpersonen aus Schule und Ausbildung, die Verantwortlichen in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sozialbereich (IIZ), die IV und andere Versicherungen, kantonale Behörden, Bundesstellen sowie Behindertenverbände und Menschen mit Behinderung.

Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wird vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt.

Der Bund fördert die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung auch im Rahmen von anderen laufenden Projekten auf Bundesebene: Die Reform «Weiterentwicklung der IV» bringt Verbesserungen, welche die Integration im Arbeitsmarkt erleichtern. Die Behindertenpolitik des Bundes strebt neben anderen Gleichstellungszielen an, die Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte und gleichwertige Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Die Initiative «Fachkräfte Schweiz» nennt zwar Menschen mit Behinderung nicht explizit als Zielgruppe, sie befasst sich aber wie die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann. Im Rahmen der Nationalen Konferenz werden die Schnittstellen zu diesen Vorhaben definiert.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation BSV
Effingerstrasse 20
CH-3003 Bern

Tel. +41 58 462 77 11
kommunikation@bsv.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64998.html