Neues Lebensmittelrecht erleichtert den Handel und erhöht den Konsumentenschutz

Bern, 16.12.2016 - Am 1. Mai 2017 tritt das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember entschieden. Es erhöht die Transparenz, schützt die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung und vereinfacht den Handel.

Bisher benötigten alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel eine Bewilligung. Neu dürfen sie verkauft und gehandelt werden, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dieser Wechsel fördert die Innovation: Neue Produkte kommen schneller auf den Markt und administrative Hürden fallen weg. Zudem gleicht die Schweiz ihre Regelungen jenen der EU an, was Handelshemmnisse abbaut. Damit schafft das neue Gesetz Vorteile für Gewerbe und Handel.

Lebensmittel sind besser deklariert
Mit dem neuen Lebensmittelrecht sind die Konsumentinnen und Konsumenten besser informiert, dank klarer Deklaration von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Bei vorverpackten Lebensmitteln zum Beispiel werden die Nährwerte angegeben, bei Fleisch und Fisch ist die genaue
Herkunft deklariert. Allergikerinnen und Allergiker profitieren bei Lebensmitteln im Offenverkauf von einer besseren Angabe der Allergene. Zudem müssen neu auch im Online-Handel alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Eine Zulassungspflicht sorgt bei neuartigen Lebensmitteln wie beispielsweise Proteinextrakten aus Insekten dafür, dass die Sicherheit gewährleistet ist.

Höhere Sicherheit bei Kosmetika
Bei Kosmetika werden der Gesundheitsschutz und der Schutz vor Täuschung erhöht. Zudem werden bei Kosmetika und Gebrauchsgegenständen gezielte Rückrufe möglich, weil die einzelnen Produkte besser rückverfolgt werden können - so wie heute schon bei den Lebensmitteln.

Spezielle Vereinfachungen für kleine Unternehmen
Kleine Betriebe bis maximal neun Personen profitieren von Vereinfachungen bei der Selbstkontrolle, was ihren administrativen Aufwand reduziert. Weitere Ausnahmen für das Gewerbe verfolgen dieselbe Absicht. Die Kontrollfrequenzen bei meldepflichtigen oder bewilligungspflichtigen Betrieben werden schweizweit harmonisiert. Die Kontrollbehörden haben dabei die Möglichkeit, in besonders leichten Fällen bei einer Beanstandung auf eine Gebühr zu verzichten. Dies entlastet die Betriebe und erleichtert die Lösungssuche im Dialog.

Bund unterstützt Firmen bei der Umsetzung
Das Parlament hatte das neue Lebensmittelgesetz im Sommer 2014 verabschiedet. Im Anschluss hat der Bund das Verordnungsrecht überarbeitet, dies unter Einbezug der Anliegen der betroffenen Kreise. Dabei wurde ein Gleichgewicht gefunden zwischen den Interessen der
Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Wirtschaft.

Bei der Einführung der neuen Regelungen wird das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Branchen und die Kantone begleiten und unterstützen. Gesundheitsrelevante Bestimmungen treten per 1. Mai 2017 in Kraft. Für die Deklarationsvorschriften gilt eine
Übergangsfrist von vier Jahren, um die Kosten für die Anpassungen von Verpackungsmaterial minimal zu halten.


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Veterinärwesen (BLV)
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