Arabischer Frühling: Treffen des Bundesanwalts mit ägyptischen Behörden in Kairo

Bern, 17.12.2016 - Am 17. Dezember 2016 fand in Kairo ein operatives Treffen zwischen der schweizerischen Bundesanwaltschaft und den ägyptischen Behörden statt. Der bilaterale Austausch gab den Strafverfolgungsbehörden beider Länder die Möglichkeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die Perspektiven hinsichtlich der hängigen Strafverfahren in Bezug auf den „Arabischen Frühling“ zu eruieren.

Am heutigen Tag hat sich der Bundesanwalt Michael Lauber zusammen mit einer Delegation der schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) in Kairo mit dem ägyptischen Generalstaatsanwalt getroffen. Anknüpfend an die erfolgreichen Gespräche im Dezember 2013 und im Januar 2016 war das Ziel der heutigen Diskussion, unter der Berücksichtigung der Prinzipien der Souveränität und Unabhängigkeit die letzten Entwicklungen im Rahmen der hängigen Strafverfahren zu evaluieren und die nächsten Etappen zu diskutieren. Am gleichen Tag haben sich der Bundesanwalt und die Delegation zudem mit Vertretern des ägyptischen Ausschusses für die Restitution von im Ausland befindlichen Vermögenswerten getroffen.

Die BA führt seit 2011 ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und wegen des Verdachts auf Unterstützung und/oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) im Nachgang an die Ereignisse in Ägypten im Zusammenhang mit dem „Arabischen Frühling“. Seit der Eröffnung des Strafverfahrens hat die BA die Arabische Republik Ägypten mehrmals um Informationen ersucht. Dies hinsichtlich der Entwicklung der Verfahrens- und Rechtslage vor Ort in Bezug auf die im Schweizer Strafverfahren beschuldigten Personen als auch bezüglich der Gerichtsentscheide, die gegen diese beschuldigten Personen in Ägypten ergangen sind. Die BA hat die ägyptischen Urteile und Entscheide hinsichtlich allfälliger Auswirkungen auf die gesperrten Vermögenswerte in der Schweiz gründlich analysiert. Gleichzeitig hat die BA ihre eigenen Untersuchungen zur Herkunft dieser gesperrten Gelder fortgesetzt. Zudem wird die BA die sogenannten „réconciliation légale“-Entscheide des ägyptischen Ausschusses für die Restitution von im Ausland befindlichen Vermögenswerte in ihr Strafverfahren integrieren. Dort, wo diese mit den Elementen des Schweizer Strafverfahrens übereinstimmen, beeinflussen sie den Ausgang des Schweizer Strafverfahrens.

Konkret hat die Übereinstimmung der schweizerischen und ägyptischen Entscheide schon dazu geführt, dass die BA das in der Schweiz eröffnete Strafverfahren gegen mehrere Personen einstellen musste. Zudem hat die BA aufgrund dessen die Deblockierung von gesperrten Geldern  in der Höhe von rund 180 Millionen Schweizer Franken verfügt.

Das Schweizer Strafverfahren wegen des Verdachts auf Unterstützung und/oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Geldwäscherei wird aufgrund dessen nunmehr gegen sechs Personen geführt; insgesamt sind zurzeit Gelder in der Höhe von rund 430 Millionen Schweizer Franken gesperrt.

Die grössten Herausforderungen in Bezug auf das Schweizer Strafverfahren bleiben die hohe Summe an gesperrten Vermögenswerten sowie die Berücksichtigung des Beschleunigungsgebotes, damit die Parteirechte nicht verletzt werden. Letzteres vor allem vor dem Hintergrund, als dass sich die Arabische Republik Ägypten im Rahmen des Schweizer Strafverfahrens auch als Privatklägerin konstituiert hat.

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