EKR - Die Justiz muss für alle zugänglich sein

Bern, 13.12.2016 - Entspricht das Schweizer Rechtssystem in der Praxis den Bedürfnissen von Opfern rassistischer Diskriminierung? Konnte in den letzten Jahren eine Verbesserung festgestellt werden? Lässt sich die Justiz in diesen Belangen leicht einschalten? Kennen die Betroffenen ihre Rechte? Trauen sie es sich zu, selber Schritte zu unternehmen? Sechs Jahre nach einer ersten Studie der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zu diesem Thema nimmt das TANGRAM in seiner neuen Ausgabe einige dieser Fragen auf und befasst sich mit dem Zugang der Diskriminierungsopfer zur Justiz.

Die Publikation der EKR liefert eine Standortbestimmung über die Rechtsinstrumente im Bereich des Diskriminierungsschutzes der Hindernisse und deren Auswirkungen. Sie zeigt auch die aussergerichtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung bzw. zur Prävention der Diskriminierung im Alltag auf.

Die EKR stellt allgemein fest, dass die bereits 2010 erkannten Lücken trotz der damals abgegebenen Vorschläge und Empfehlungen nicht geschlossen wurden. Diese enttäuschende Bilanz wird durch einen kürzlich veröffentlichen und in dieser Ausgabe vorgestellten Bericht des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zuhanden des Bundesrats sowie durch die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) untermauert.

Wie verschiedene Autorinnen und Autoren in dieser Nummer des TANGRAM darlegen, engagiert sich die Schweiz verglichen mit anderen europäischen Ländern nur beschränkt auf dem Rechtsgebiet der Diskriminierungsbekämpfung. Sie verzichtet zum Beispiel auf ein explizites Diskriminierungsverbot  in den Bereichen Wohnen und Arbeiten. Ferner Diskutiert werden in dieser Ausgabe auch die Wirksamkeit der Beweislasterleichterung und die Vorteile eines Beschwerderechts von Organisationen, die sich für diskriminierte Personen einsetzen.

Dieses TANGRAM weist auch auf die oft kaum bekannten, jedoch allgemein zugänglichen Möglichkeiten der Mediation und der Schlichtung hin. Diese direkt in der Praxis durch Beratungszentren oder kantonale Ombudsstellen erbrachten Angebote sind ein wichtiges Instrument der Rassismusbekämpfung. Damit sie funktionieren können, müssen diese Strukturen allerdings besser bekannt gemacht werden, sie brauchen politische Unterstützung, aus der sie ihre Legitimation beziehen, aber auch Ressourcen, um eine qualitativ gute Dienstleistung anbieten zu können.

Für eine effiziente Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung ist ein umfassender Ansatz erforderlich. Zwar ist es zu begrüssen, dass ein Streitfall aussergerichtlich geregelt werden kann, die Rechtsinstrumente müssten jedoch ergänzt werden, insbesondere um besser gegen Diskriminierung im Alltag kämpfen zu können.


Adresse für Rückfragen

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR, 079 507 38 00, martine@brunschwiggraf.ch
Sabine Simkhovitch-Dreyfus, Vizepräsidentin der EKR, 078 707 27 67, sabine.simkhovitch@cabinetmayor.ch
Alma Wiecken, Juristin der EKR, 058 463 36 58, alma.wiecken@gs-edi.admin.ch



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