VW-Abgasmanipulationen: Beweismittel sichergestellt

Bern, 09.12.2016 - Nach einem Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Bundesanwaltschaft am 9.12.2016 Beweismittel bei der AMAG-Gruppe sichergestellt. Das Gericht hatte Ermittlungshandlungen namentlich bei der AMAG, deren Organen und Angestellten als notwendig erachtet. Die AMAG kooperierte vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden.

Die Vereinigung aller 26 kantonalen Staatsanwaltschaften, die Schweizerische Staatsanwältekonferenz (SSK/CPS), hat im vergangenen Jahr mit der Bundesanwaltschaft (BA) vereinbart, sämtliche in der Schweiz eingehenden Strafanzeigen im Zusammenhang mit den manipulierten VW-Abgaswerten zentral bei der BA zu sammeln. In der Folge hat die BA gut 2000 Strafanzeigen im Rahmen eines Strafübernahmebegehrens an die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig überwiesen. Dort wird im vorliegenden Fall bereits eine Strafuntersuchung geführt, welche die gesamte Faktenlage und damit sämtliche betroffenen 11 Millionen Fahrzeuge in aller Welt berücksichtigt. Das Strafübernahmebegehren wurde insbesondere aufgrund dieses Umstandes und der Tatsache gestellt, dass eine erfolgreiche Strafuntersuchung in erster Linie vor Ort Sinn macht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat in der Folge dem Begehren aus der Schweiz stattgegeben.

 

Mit der erfolgreichen Übernahme des Verfahrens gegen die Organe der Volkswagen AG und mangels eines konkreten Tatverdachts gegen allfällige Tatbeteiligte in der Schweiz wurde hierauf die Nichtanhandnahme der Strafverfolgung verfügt. Gegen diese haben 596 Personen, vertreten durch einen Rechtsanwalt, Beschwerde geführt. Sie verlangten die Eröffnung einer Strafuntersuchung namentlich gegen die AMAG und deren Organe.

 

Die BA stellte sich gegenüber der Beschwerdeinstanz auf den Standpunkt, dass im Hinblick auf mögliche Täterschaften in der Schweiz überhaupt keine konkreten Hinweise vorlägen, die für einen irgend gearteten Anfangsverdacht genügen könnten. Die Eröffnung einer Untersuchung würde daher einer sogenannten, illegalen „Fishing-Expedition“ gleichkommen. Demgegenüber hielt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes fest, dass es als nicht von vornherein gänzlich ausgeschlossen scheine, dass Leute der AMAG von der Abgasmanipulation Kenntnis gehabt hätten. Entsprechend wies sie mit Beschluss vom 30. November 2016 die Bundesanwaltschaft an, gegen die Organe der AMAG, die AMAG AG sowie die Volkswagen AG ein Untersuchungsverfahren zu eröffnen.

 

Die BA hat zwischenzeitlich eine Strafuntersuchung eröffnet und die für die Beweissicherung erforderlichen Massnahmen bei der AMAG-Gruppe vorgenommen. Die AMAG kooperierte vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden. Es gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

 


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