Bundesrat beschliesst Gleichbehandlung bei der Publikation der Interessenbindungen

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 den Bericht der Bundeskanzlei über die Evaluation der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien 2016–2019 zur Kenntnis genommen. Mit einer Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung verpflichtet er alle Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen.

Der Bericht der Bundeskanzlei über die Evaluation der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien 2016-2019 legt den Ablauf der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen 2015 dar und erläutert das weitere Vorgehen zur Optimierung der bestehenden Prozesse und Arbeitshilfen.

Der Bundesrat beschloss zudem eine Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, die u.a. die Entschädigungsregelungen für ausserparlamentarische Kommissionen punktuell anpasst und die Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes sowie die Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen und des privaten Rechts zur Publikation ihrer Interessenbindungen verpflichtet.

Damit setzt der Bundesrat die Motion 13.4040 Gilli «Gleichbehandlung aller Organe bei der Publikation der Interessenbindungen» um. Diese beauftragte den Bundesrat, sicherzustellen, dass die Interessenbindungen von Mitgliedern der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes veröffentlicht werden. Der Bundesrat hat indessen auf die Einführung weiterführender Offenlegungspflichten betreffend finanzielle Beteiligungen verzichtet. Eine solche weit gehende Offenlegungspflicht, wie sie in der Begründung zum Motionstext vorgeschlagen wird, würde im Vergleich zu den Mitgliedern der ausserparlamentarischen Kommissionen eine Ungleichbehandlung darstellen und stark in die Privatsphäre der Mitglieder von Leitungsorganen eingreifen.

Die Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi
Bundesratssprecher
058 462 37 03
andré.simonazzi@bk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64896.html