Der Bundesrat will den Zugang zu Vorläuferstoffen für Explosivstoffe reglementieren

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat ist sich des Risikos bewusst, dass Terroristen sich in der Schweiz mit Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoffen eindecken können, und will den Zugang zu diesen Substanzen daher erschweren. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 hat er deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Meinung einer Expertengruppe, die auch die betroffenen Branchen konsultiert hat.

Die jüngsten Attentate in Europa haben es gezeigt: Terroristen verwenden zur Herstellung von Sprengsätzen Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Unkrautvertilgungsmittel zu finden sind. Diese Chemikalien wie etwa Wasserstoffperoxid, Aceton oder auch Nitrate sind sogenannte Vorläuferstoffe für Explosivstoffe. Während der Handel mit diesen Produkten in der Europäischen Union eingeschränkt ist, sind sie in der Schweiz im freien Verkauf erhältlich. Es besteht deshalb ein Risiko, dass sich Kriminelle solche Substanzen in der Schweiz beschaffen.

Wirkungsvolle Lösungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen

Im Auftrag des Bundesrates hat sich eine von fedpol geleitete Expertengruppe mit der Frage befasst, wie der Zugang zu Vorläuferstoffen erschwert werden kann. Die betroffenen Branchen wurden von der Expertengruppe konsultiert.

Um eine solche Regelung umsetzen zu können, bedarf es eines neuen Bundesgesetzes. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Gesetz auszuarbeiten und sie ihm bis Ende 2017 zu unterbreiten.

Eine differenzierte Regelung

Die Massnahmen sollen möglichst wirkungsvoll und für alle Beteiligten kostengünstig sein. Die vorgeschlagene Regelung setzt beim Kauf bestimmter Vorläuferstoffe im Fachhandel an: Je höher die Konzentration dieser Substanzen, desto stärker soll der Verkauf geregelt werden. Tiefe Konzentrationen unterliegen keinen Einschränkungen. Bei erhöhter Konzentration soll der Verkauf künftig registriert werden und bestimmte Angaben sind an die zuständige Behörde weiterzuleiten – beispielsweise die Art der Substanz, die Menge, der Zweck des Kaufs und Angaben zur Person, die das Produkt gekauft hat. Für den Kauf von hochkonzentrierten Produkten soll der Käufer künftig eine Genehmigung vorweisen.

Verdächtige Transaktionen freiwillig melden

Die Regelungen gelten lediglich für Privatpersonen. Berufsleute wie Landwirtinnen oder Landwirte sind davon nicht betroffen. Der Bundesrat setzt auf die Eigenkontrolle und Sensibilisierung der professionellen Anwender, um allfälligem Missbrauch in der Verwendung von Vorläuferstoffen entgegenzutreten.

Der Bundesrat sieht ausserdem die Möglichkeit vor, verdächtige Vorkommnisse auf freiwilliger Basis zu melden. Verkaufsstellen wie Apotheken, Drogerien, Detailhändler oder Baumärkte können sich bei Verdacht eines potentiellen Missbrauchs frühzeitig an fedpol wenden.

Diese Möglichkeit wurde im September 2016 in Absprache mit den betroffenen Branchen geschaffen und soll fortgeführt werden. Die schweizerische Lösung unterscheidet sich in diesem Punkt von der Reglementierung, welche die Europäische Union eingeführt hat und die eine Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen vorsieht. In Übereinstimmung mit den betroffenen Branchen zieht die Schweiz die freiwillige Meldung von verdächtigen Transaktionen vor und wählt somit einen pragmatischen Ansatz. Er zielt vielmehr auf die Sensibilisierung der Branchen als auf Bestrafung


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