Der Bundesrat verlängert die Vermögenssperren gegen mehrere Personen aus Tunesien, Ägypten und der Ukraine

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 beschlossen, die Sperre sämtlicher in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien), Mubarak (Ägypten) und Janukowitsch (Ukraine) sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld um ein Jahr zu verlängern. Auf diese Weise will der Bundesrat den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen mehr Zeit einräumen und die justizielle Zusammenarbeit unterstützen. Zudem trägt er damit der politischen Umbruchsituation in den drei Ländern Rechnung.

Im Fall von Tunesien und Ägypten hatte der Bundesrat Anfang 2011 alle in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali und Mubarak sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld vorsorglich für drei Jahre gesperrt. Diese Massnahme wurde in der Folge um drei Jahre verlängert. Die Sperre für Tunesien läuft im Januar 2017 ab, diejenige für Ägypten im Februar 2017. Im Fall von Tunesien sind rund 60 Millionen Franken und im Fall von Ägypten etwa 570 Millionen Franken gesperrt.

Das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG), das die Dauer und die Verlängerung der Sperren regelt, trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Gemäss dem SRVG kann die Sperre jeweils um ein Jahr verlängert werden, sofern der Herkunftsstaat seinen Willen zur Rechtshilfezusammenarbeit ausgedrückt hat. Die maximale Sperrungsdauer beträgt zehn Jahre.

In den knapp sechs Jahren seit dem Inkrafttreten der Sperre gegen Tunesien und Ägypten wurden zahlreiche Verfahren gegen die wichtigsten Protagonisten eingeleitet, und die Behörden dieser Länder haben sich bereit erklärt, im Rahmen der Rechtshilfe mit der Schweiz zusammenzuarbeiten. Um die allfällige unrechtmässige Herkunft der gesperrten Vermögenswerte feststellen zu können, braucht es jedoch einen Einziehungsentscheid oder eine gütliche Einigung, die von den Justizbehörden dieser Länder bestätigt wurde. Da die mit der vorsorglichen Sperrung angestrebten Ziele noch nicht vollumfänglich erreicht wurden, ist eine Verlängerung sinnvoll. Dank der Verlängerung um ein Jahr sollen konkrete Fortschritte bei den noch offenen Verfahren erzielt werden, was die Aussichten im Hinblick auf allfällige Vermögensrückführungen verbessert.

Der Fall der Ukraine ist anders gelagert, da die Verhängung der ersten Sperre weniger lang zurückliegt. Der Bundesrat verhängte 2014 eine Sperre für drei Jahre, die im Februar 2017 zum ersten Mal abläuft. Gesperrt sind rund 70 Millionen Franken. Gegen zahlreiche Personen, die von der Sperre betroffen sind, wurde ein Strafverfahren eröffnet. Zudem gingen mehrere Rechtshilfegesuche bei der Schweiz ein. Obwohl im Rahmen dieser Gesuche wesentliche Zwischenergebnisse erzielt wurden, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Strafverfahren abgeschlossen sind. Die Sperre des Bundesrats ist daher immer noch gerechtfertigt, so dass eine einjährige Verlängerung angezeigt ist.

Der Bundesrat wird die Situation in den drei Ländern neu beurteilen, bevor die drei Verlängerungen Anfang 2018 ablaufen. Er wird aufgrund der erzielten Fortschritte entscheiden, ob eine weitere Verlängerung notwendig ist.


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