Bundesrat erhöht Zollkontingent für Brotgetreide

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung das Zollkontingent Brotgetreide 2017 vorübergehend um 30‘000 auf 100‘000 Tonnen erhöht. Mehrimporte sind nötig, weil witterungsbedingt die inländische Brotgetreideernte 2016 schlecht ausgefallen ist. Damit kann auf der Basis der Inlandproduktion mit kontinuierlicheren Ergänzungsimporten die Versorgung bis zum Anschluss an die Getreideernte 2017 gedeckt werden.

Die nass-kalte Witterung im Frühsommer wirkte sich in geringeren Erträgen auf die Getreideproduktion 2016 aus. Angesichts der tiefen Inlandernte an backfähigem Brotgetreide hat die Branchenorganisation für Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen dem Bund für 2017 eine vorübergehende Erhöhung des Zollkontingents Brotgetreide beantragt.

Damit die erforderlichen Ergänzungsimporte nicht übermässig verteuert werden, hat der Bundesrat dem Antrag stattgegeben und das Zollkontingent Brotgetreide 2017 vorübergehend um 30‘000 Tonnen erhöht.

Mit der Kontingentserhöhung hat der Bundesrat auch die Freigabe des Zollkontingents geregelt. Anfang Januar werden 30‘000 Tonnen und von Februar bis Mai am Monatsanfang je eine Zollkontingentsteilmenge von 10‘000 Tonnen freigegeben. Die Freigaben Anfang Juli und Oktober (je 15‘000 Tonnen) bleiben unverändert. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt wie gewohnt nach der Reihenfolge der Zollanmeldungen (Windhundverfahren an der Grenze).

Diese Beschlüsse schaffen vorhersehbare Rahmenbedingungen für die Ernährungswirtschaft und ermöglichen eine preiswertere Rohstoffbeschaffung zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung.


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