Anerkennung neuer Leistungserbringer

Bern, 09.12.2016 - In Zukunft werden Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sowie Organisationen der Hebammen und der Logopädie als Leistungserbringer zugelassen. An seiner Sitzung vom 09. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) genehmigt und Kenntnis von den Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) genommen. Ausserdem wird das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der labormedizinischen Weiterbildungen optimiert. Diese neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2017 bzw. – bezüglich Neuropsychologinnen und Neuropsychologen – am 1. Juli 2017 in Kraft.

Die neurologische Diagnostik, welche in den Kliniken und Spitälern angewendet wird, gehört zu den unbestrittenen Instrumenten der Neurologie. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patientinnen und Patienten einer neuropsychologischen Diagnose zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) unterziehen lassen möchten, haben keine andere Wahl, als sie an ein Spital oder eine Klinik zu verweisen.

Die vorliegenden Anpassungen der KVV regeln die Frage der Zulassung der unabhängigen Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als Leistungserbringer zulasten der OKP. Diese Zulassung betrifft nur die Diagnostik und die Anzahl der vergüteten Sitzungen pro ärztliche Anordnung wird in einem neuen KLV-Artikel präzisiert. Die am 1. Juli 2017 in Kraft tretende Massnahme soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Neuropsychologinnen und Neuropsychologen ermöglichen.

Weiter werden künftig die Organisationen der Hebammen wie auch jene der Logopädie und/oder Orthofonie als Leistungserbringer zugelassen. Diese Anpassung ermöglicht es Hebammen und Logopädinnen und Logopäden, als Angestellte dieser Organisationen zu arbeiten, was heute nicht der Fall ist. So werden diese Berufe den anderen paramedizinischen Berufen wie Physiotherapie oder Ernährungsberatung gleichgestellt. Diese Statusänderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Labormedizinische Weiterbildungen

Zudem ist das Bundesamt für Gesundheit künftig anstelle des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer labormedizinischer Weiterbildungen (Hämatologie, klinische Chemie, klinische Immunologie, medizinische Mikrobiologie und medizinische Genetik) zuständig. Diese Anpassung der KVV ermöglicht es, das Verfahren zur Prüfung der Gesuche zu optimieren und eine gesetzliche Grundlage zur Deckung der durch solche Gesuchsbearbeitungen entstehenden Kosten zu schaffen. Die neue Gesetzgebung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.


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