Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz, Frankreich und dem CERN über die gegenseitige Unterstützung ihrer Dienste bei Rettungseinsätzen

Bern, 08.12.2016 - Am 8. Dezember 2016 hat Botschafter Roberto Balzaretti, Direktor der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, im Namen des Bundesrates ein trilaterales Abkommen mit Frankreich und dem CERN unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht Rettungsdiensten bei Notfällen auf dem Gelände des CERN rascher und effizienter zu reagieren.

Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN hat ihren Sitz in Genf. Das Gelände, welches das CERN für seine Forschungstätigkeiten benutzt, erstreckt sich jedoch auf schweizerisches und französisches Hoheitsgebiet. Wegen dieses grenzüberschreitenden Charakters stellt sich eine Reihe von Rechtsfragen, welche auf staatsvertraglicher Ebene zwischen dem CERN und den zwei Gaststaaten geregelt werden müssen. Deshalb schlossen die Schweiz und Frankreich am 13. September 1965 ein Abkommen ab, welches die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung des CERN-Geländes auf französisches Hoheitsgebiet festlegt (SR 0.192.122.423).

Das heute unterzeichnete Abkommen dient nun der effizienteren Gestaltung von Rettungseinsätzen auf dem Gelände des CERN und in dessen unmittelbarer Umgebung. In Zukunft wird es den Rettungsdiensten der Schweiz und Frankreichs gestattet sein, in Notfällen auch auf dem Teil des Geländes des CERN einzugreifen, welcher im Hoheitsgebiet des anderen Staates liegt. Das Abkommen nennt die Voraussetzungen für gemeinsame Rettungseinsätze und regelt Einzelheiten wie die Kommandostruktur, die Kostenverteilung und Haftungsfragen. Die Möglichkeit der schnelleren und effizienteren Reaktion der Rettungsdienste bei Notfällen entspricht einem wichtigen Interesse des CERN und der Schweiz, welcher als Gaststaat des CERN eine Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Organisation zukommt.

Das Abkommen wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 12. Oktober 2016 genehmigt. Es bedarf keiner Genehmigung durch die Bundesversammlung.


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