Bundesrat genehmigt neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen

Bern, 09.12.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016 die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 6.0 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler sowie in Geburtshäusern. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Tarifstruktur weiter differenziert werden muss.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes entschädigt werden. Die Version 6.0 enthält im Gegensatz zu den früheren Versionen keine sogenannten helvetisierten Fallgruppen mehr. Konkret bedeutet dies, dass die Berechnungen für Fallpauschalen nur noch auf Schweizer Daten basieren; zuvor waren teilweise Daten aus dem deutschen Fallpauschalenkatalog hinzugezogen worden. Insgesamt bleibt die Anzahl der Fallgruppen mit der Version 6.0 stabil.

Erneut leicht erhöht hat sich die Anzahl der Zusatzentgelte. Mit diesen werden Spitäler, welche gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen erbringen, spezifisch für solche Leistungen vergütet. Wenn sich beispielswiese Hämophilie-Patienten (Bluter) im Spital einer Blinddarmoperation unterziehen müssen, brauchen sie zusätzlich bestimmte teure Arzneimittel; diese Arzneimittel benötigen sie jedoch grösstenteils unabhängig vom Eingriff.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist. Sollten sich die Tarifpartner nicht auf eine klare Strategie in Richtung eines einheitlichen Basispreises einigen können, empfiehlt der Bundesrat, die Tarifstruktur anhand der neuen Spitalklassifikation des BAG differenziert anzuwenden. Mit der Spitalklassifikation können Spitäler anhand bestimmter Merkmale (z.B. durchschnittlicher Schweregrad ihrer Fälle) in Gruppen mit ähnlicher Spitalstruktur eingeteilt und somit verglichen werden.

Vergütung der stationären Spitalbehandlungen mit dem DRG-System
In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht (Cost-Weight) errechnet. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Falles ab. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem verhandelten Basispreis (Baserate), ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital.


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