Bundesrat führt erste Aussprache zu Olympischen Winterspielen 2026

Bern, 02.12.2016 - Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 2. Dezember 2016 eine erste Aussprache über eine mögliche schweizerische Kandidatur für Olympische Winterspiele 2026 geführt. Zur Begleitung der Machbarkeitsabklärungen setzt der Bund eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein.

Das Sportparlament von Swiss Olympic hat am 11. März 2016 den Prozess für eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz eingeleitet. Derzeit sind verschiedene Regionen und Institutionen daran, konkrete Projekte auszuarbeiten. Sie müssen bis Mitte Dezember bei Swiss Olympic eingereicht sein.

Der Bundesrat freut sich über diese Bestrebungen. Er stellt fest, dass Olympische Winterspiele eine grosse Chance für Sport, Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz sein können. Gleichzeitig ist klar, dass ein Sportanlass dieser Grössenordnung ohne substanzielle finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand nicht möglich sein wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Arbeitsgruppe soll die Machbarkeitsabklärungen der Hauptverantwortlichen einer Kandidatur – Swiss Olympic und Projektträger – beratend und strategisch begleiten. Die Gruppe steht unter der Leitung des VBS bzw. des Bundesamts für Sport (BASPO).

Im März 2017 wird das Sportparlament von Swiss Olympic über eine schweizerische Kandidatur entscheiden. Sollte die Kandidatur zustande kommen, wird der Bundesrat im Herbst 2017 – gestützt auf ein entsprechendes Gesuch von Swiss Olympic – über Inhalt und Form einer Bundesunterstützung entscheiden und gegebenenfalls eine Botschaft erarbeiten. Von zentraler Bedeutung sind dabei der finanzielle Machbarkeitsnachweis, die Unterstützung der Bevölkerung in den betroffenen Regionen und Gemeinden sowie das Nachhaltigkeitskonzept, das die Auswirkungen Olympischer Winterspiele in der Schweiz umfassend aufzeigt. Weiter ist der Bundesrat bereit, sich an den Kosten der Winterspiele zu beteiligen. Über die Art und Grössenordnung der Unterstützung wird später entschieden.


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