Änderungen im Bundespersonalrecht

Bern, 02.12.2016 - An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Bundesrat eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) gutgeheissen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) revidiert. Die Änderungen in den beiden Verordnungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Mit der Revision werden verschiedene Aspekte des Bundespersonalrechts geändert oder präzisiert. Die Änderungen betreffen die Anstellungsbedingungen für Hochschulpraktikanten und -praktikantinnen, die Lohnfortzahlung bei einer neuen Krankheit oder einem neuen Unfall und die Bezugsmöglichkeiten der Treueprämie. Ebenfalls wurde das Verbot von Doppelbürgerschaften für das der Versetzungspflicht unterstehende Personal des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aufgehoben. Zudem wurden die Bestimmungen beim Urlaub für Arzt- und Zahnarztbesuche angepasst und die bisher in Empfehlungen festgehaltene Regelung betreffend bezahlte Stillzeit in die VBPV integriert.


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