Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein tritt in Kraft

Bern, 25.11.2016 - Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein wird am 22. Dezember 2016 in Kraft treten. Es enthält eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage nach dem international geltenden Standard. Das Abkommen wird zur Vertiefung der guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein beitragen.

Die Schweiz und Liechtenstein haben erstmals ein umfassendes DBA abgeschlossen. Die beiden Staaten haben das Abkommen am 10. Juli 2015 unterzeichnet. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995. Die Bestimmungen des Abkommens kommen ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung.

Die Schweiz hat bisher 54 DBA und 10 Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet, die den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage erfüllen; davon sind einschliesslich das DBA mit Liechtenstein 49 DBA und 7 SIA in Kraft.


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