Anpassung der Verordnung über elektronische Daten und Informationen

Bern, 23.11.2016 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Verordnung über elektronische Daten und Informationen vom 11. Dezember 2009 angepasst. Die Anpassungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die angepasste Verordnung über elektronische Daten und Informationen (EIDI-V) verzichtet auf eigene Bestimmungen zur elektronischen Signatur und verweist stattdessen auf das revidierte Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Die Anforderungen an elektronische Signaturen entsprechen ab 2017 jenen von geregelten elektronischen Signaturen, geregelten elektronischen Siegeln und qualifizierten Signaturen gemäss ZertES.

Zudem wird bei der Bestimmung zur Beweiskraft nicht mehr auf elektronische Daten allgemein Bezug genommen, sondern auf elektronisch signierte Daten.


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