Verordnungsrevision im Bereich der genetischen Untersuchungen

Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Nachführung der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) beschlossen. Diese Verordnung regelt hauptsächlich das Bewilligungsverfahren für die Durchführung genetischer Untersuchungen. Notwendig geworden sind die Anpassungen aufgrund von Änderungen in der obligatorischen Weiterbildung für Laborleiterinnen und Laborleiter.

Mit der Revision der GUMV werden einige terminologische Präzisierungen vorgenommen. Die Bezeichnungen der Laborleiter-Qualifikationen werden gemäss dem Weiterbildungsprogramm der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Weiterbildungsordnung des Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung aktualisiert. Die Fachkreise sind mit den Änderungen einverstanden. Die teilrevidierte Verordnung tritt per 01.01.2017 in Kraft.


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