Erste Erkenntnisse und unmittelbarer Handlungsbedarf aus den Arbeiten der Expertengruppe neues Kampfflugzeug

Bern, 21.11.2016 - Die Expertengruppe neues Kampfflugzeug äussert sich in Form eines Kurzberichts zu ersten Erkenntnissen aus ihren bisherigen Arbeiten. Sie empfiehlt die Bereitstellung eines ersten Kredits für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung des neuen Kampfflugzeugs. Weiter wird empfohlen die Projektarbeiten für eine Nutzungsverlängerung der F/A 18 Flotte einzuleiten und auf eine vorläufige Ausserdienststellung der F-5 Tiger Flotte zu verzichten.

Am 27. August 2014 legte der Bundesrat ein Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums (Bericht in Erfüllung des Postulats Galladé) vor. Darin definierte er das längerfristige Leistungsniveau der Luftwaffe und zeigte auf, wie sich die Luftwaffe mittel- bis längerfristig weiterentwickeln soll, damit die Leistungen erfüllt werden können. Er hielt fest, dass der Bedarf nach einem neuen Kampfflugzeug weiterhin bestehe und dass deshalb in 3 bis 4 Jahren eine entsprechende Beschaffung eingeleitet werden solle. Eine erste Tranche neuer Kampfflugzeuge sei mit dem Rüstungsprogramm 2022 zu beschaffen, eine weitere rund fünf Jahre später.

Der Chef VBS Guy Parmelin informierte am 24. Februar 2016 den Bundesrat über die geplanten Vorbereitungsarbeiten zur Evaluation eines neuen Kampfflugzeugs. In der Folge setzte das VBS eine interne Expertengruppe bestehend aus Vertretern der relevanten Fachbereiche von Armee, armasuisse und Generalsekretariat ein. Diese erhielt den Auftrag, bis im Frühling 2017 – in Abstimmung mit dem möglichen weiteren Vorgehen im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung nach der vorläufigen Sistierung des Projekts BODLUV 2020 – die grundlegenden Fragen zu Bedarf, Vorgehen und industriellen Aspekten zu klären und die Ergebnisse in einem Bericht darzustellen. Unterstützt wird die Arbeit der Expertengruppe von einem externen Begleitgremium, das grundsätzliche Aspekte der Beschaffung diskutiert und sich mit der Expertengruppe austauscht.

Gemäss ihrem Auftrag soll die Expertengruppe auch Fragen über die Zukunft der heute im Dienst stehenden Kampfflugzeuge F/A-18C/D Hornet und F-5 Tiger klären.

Ziel und Zweck des Kurzberichts

Die Expertengruppe arbeitet intensiv am Inhalt des Berichts und tauscht sich regelmässig mit dem Begleitgremium aus. Im Zentrum der Arbeiten stand bislang, den künftigen Bedarf an Luftkriegsmitteln (Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung) zu analysieren, den in den 2020er Jahren konkret zu realisierenden Umsetzungsgrad des vom Bundesrat angestrebten Leistungsniveaus festzulegen und Entwicklungsoptionen aufzuzeigen. Basierend auf diesen Überlegungen wird die Expertengruppe Empfehlungen zu den beauftragten Fragestellungen abgeben. Die Arbeiten sind auf Kurs, so dass der Bericht – wie geplant – im Frühling 2017 vorgelegt werden kann.

Im Rahmen der bisherigen Arbeiten hat die Expertengruppe erkannt, dass für einige unmittelbar anstehende, zeitkritische Entscheide der eigentliche Bericht zu spät erscheinen wird. Der Kurzbericht dient dazu, Empfehlungen zu diesen zeitkritischen Entscheiden abzugeben.

Handlungsbedarf in den nächsten Monaten

Um die Handlungsfreiheit im Hinblick auf die in den 2020er Jahren anstehende Beschaffung zu wahren, hat der Chef VBS entschieden, bereits jetzt die empfohlenen Massnahmen einzuleiten, nämlich:

  1. die Bereitstellung eines ersten Kredits von 10 Millionen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) des neuen Kampfflugzeugs, der den eidgenössischen Räten in der Armeebotschaft 2017 beantragt werden soll,
  2. das Vorantreiben der Projektarbeiten für eine nächstens einzuleitende Nutzungsdauerverlängerung der F/A-18C/D (Kostendach max. 490 Mio. Fr.), um insbesondere über die Preisgestaltung Klarheit zu erlangen, bevor die Massnahme den eidgenössischen Räten nach Möglichkeit in der Armeebotschaft 17, spätestens aber in der Armeebotschaft 2018 beantragt wird und
  3. einen vorläufigen Verzicht auf die Ausserdienststellung der F-5 Tiger, um gegebenenfalls zumindest einen Teil der Flotte über 2018 hinaus weiterbetreiben zu können.

Diese drei Massnahmen sind zeitkritisch, hängen miteinander zusammen und sind wesentliche Weichenstellungen für das weitere Vorgehen. Sie müssen in Angriff genommen werden, bevor der Bericht der Expertengruppe vorliegt, weil andernfalls Termine (z. B. rechtzeitige Beantragung des PEB-Kredits für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs im Hinblick auf die Erstellung der Botschaft ans Parlament) nicht eingehalten werden können. Würde zugewartet, bis der Bericht vorliegt, so würde sich die Umsetzung der Massnahmen um mindestens ein Jahr verzögern.


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Sprecher VBS
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