Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz: Handlungsempfehlungen der UNO

Bern, 18.11.2016 - Die Schweiz soll die institutionelle Gleichstellungsarbeit stärken, die Gleichstel-lung im Erwerbsleben vermehrt fördern und geschlechtsspezifische Gewalt in-tensiver bekämpfen. Dies fordert der zuständige UNO-Fachausschuss in seinen heute publizierten Handlungsempfehlungen zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz.

Zum dritten Mal seit 2001 prüfte der zuständige UNO-Fachausschuss die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in der Schweiz. Nachdem die Schweiz Anfang November dem Ausschuss in Genf Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen die Diskriminierung der Frau vorgestellt hat, veröffentlicht dieser heute rund 70 Handlungsempfehlungen für die Schweiz.

Die UNO begrüsst „den dank Gesetzesreformen erzielten Fortschritt der Schweiz in Sachen Gleichstellung" ausdrücklich und nennt als wichtige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung u.a. die Chancengleichheitsprogramme an den Universitäten und Fachhochschulen, die Ratifizierung der ILO-Konvention zum Mutterschutz sowie die verstärkte Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt wie weibliche Genitalverstümmelung (FGM) und Zwangsheirat.

Demgegenüber sieht die UNO die Schweiz in der Verantwortung, Gleichstellungsfachstellen auf nationaler und kantonaler Ebene zu stärken sowie mit genügend Kompetenzen und Ressourcen auszustatten. Handlungsbedarf für die Schweiz besteht laut der UNO ebenfalls bei der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen. Diesbezüglich fordert der Ausschuss die Schweiz insbesondere auf, weitere Massnahmen zu treffen, um die Lohnungleichheit zu bekämpfen und mittels Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und der Einführung eines Vaterschaftsurlaubes die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ebenfalls ruft er die Schweiz dazu auf, ihre Bemühungen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu intensivieren. Die UNO-Empfehlungen beziehen sich ferner auf die aussenpolitischen Verpflichtungen der Schweiz, beispielsweise den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen.

Diese Empfehlungen sind für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich. Da der UNO-Fachausschuss jedoch zur Kontrolle der CEDAW- rtragserfüllung eingesetzt wurde, kommt ihnen grosses Gewicht zu. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG wird daher, gemeinsam mit Partnern und betroffenen Bundestellen, die Empfehlungen analysieren und die Zuständigkeiten klären. Innert zweier Jahre verlangt der Ausschuss von der Schweiz einen Zwischenbericht zur Umsetzung folgender drei Empfehlungen: Entwicklung einer nationalen Gleichstellungsstrategie und eines Aktionsplans zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Erstellung einer Studie zu den Auswirkungen des Rentensystems auf Paare mit geringem Einkommen.

Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Seither erstattet sie dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht über den Umsetzungsstand des Übereinkommens in der Schweiz.

Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW)" gehört zu den Kernabkommen des internationalen
Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Gegenwärtig gehören dem Abkommen 189 Länder an.


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