Das Engagement des Bundes gegen Antisemitismus

Bern, 17.11.2016 - Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB hat erstmals in einem Bericht die Massnahmen des Bundes gegen Antisemitismus in der Schweiz dokumentiert. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, die Rechtslage sowie den Schutz von jüdischen Menschen und Einrichtungen.

Der Bundesrat betrachtet ein konsequentes und systematisches Engagement gegen jede Form von Rassismus und Antisemitismus als Daueraufgabe des Bundes. In welchen Bereichen dieser Einsatz gegen Antisemitismus erfolgt, zeigt ein Bericht, den die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) in Zusammenarbeit mit mehreren Bundesstellen erstellt hat. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. November 2016 über den Bericht informiert.

Schutz der jüdischen Menschen und Einrichtungen

Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern besteht in der jüdischen Gemeinschaft die berechtigte Sorge um ihre Sicherheit. Um den Schutz von jüdischen Personen und Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf allen Staatsebenen und den jüdischen Organisationen nötig. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beurteilt dazu kontinuierlich die Bedrohungslage in der Schweiz und fedpol arbeitet eng mit der kantonalen und kommunalen Polizeikorps zusammen. Diese sind in direktem Kontakt mit den jüdischen Gemeinden und für deren Sicherheit zuständig. Im letzten Jahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen und den jüdischen Gemeinden systematisiert und intensiviert. 

Ahndung von Hassverbrechen und Hassbotschaften

Auf der rechtlichen Ebene schützt die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) die Menschen vor rassistischer Diskriminierung, die in der Öffentlichkeit stattfindet. Damit können auch Hassverbrechen und Hassbotschaften geahndet werden, also auch Äusserungen, die ausschliesslich ein diskriminierendes oder herabsetzendes Motiv aufweisen. Strafgerichte können rassistischen Motiven bei der Strafzumessung Rechnung tragen.

Neben den Sicherheitsaufgaben und der Rechtslage enthält der Bericht auch Angaben über antisemitische Vorfälle und Einstellungen, die Anstrengungen zu Prävention und Sensibilisierung, die Toleranzförderung in den Schulen, den Einsatz der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) gegen Hassreden im Internet sowie das Engagement der Kantone, Städte und Gemeinden beim Aufbau von Beratungsstellen und der Förderung des interreligiösen Dialogs.

Selbstevaluation 2014 eingeführt

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit wiederholt dazu aufgerufen, sich dezidiert und öffentlich für Respekt und gegen Rassismus einzusetzen. 2014 hat die Schweiz, während ihres OSZE-Vorsitzes, ein Verfahren der Selbstevaluation eingeführt, mit dem die Mitgliederstaaten ihre Bemühungen im Kampf gegen den Antisemitismus selbstkritisch untersuchen sollen. Im Sinne einer fortlaufenden Selbstevaluation wurde das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR beauftragt, zu untersuchen, inwieweit die Schweiz ihren Verpflichtungen nachgekommen ist und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Auf dieser Untersuchung basiert der vorliegende Bericht.

Auch in Zukunft engagiert sich die Schweiz auf internationaler Ebene gegen Völkermord, ethnische Säuberungen, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. So übernimmt die Schweiz 2017 den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance.


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