Bundesrat setzt die angepasste Verordnung über den militärischen Strassenverkehr in Kraft

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 beschlossen, die angepasste Verordnung über den militärischen Strassenverkehr per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.

Die Anpassungen der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV) wurden im Nachgang zur Revision der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) vom 1. Januar 2015 notwendig. Gleichzeitig wurden Anpassungen entsprechend den Änderungen des Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) vorgenommen. Die Neuerungen oder Präzisierungen betreffen medizinische Kontrolluntersuchungen, Tragen der Sicherheitsgurte, Gewichtsklasse Feuerlöscher, Vortests, Aufhebung gelber Führerausweise und die Verwendung der Lichter am Tag.

Bereits per 1. Oktober 2016 wurden die Anpassungen in der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr zu den neuen Regelungen der Atemalkoholmessung in Kraft gesetzt.

Die Verordnung über den militärischen Strassenverkehr umfasst ergänzende Vorschriften zur zivilen Strassenverkehrsgesetzgebung. Sie regelt die Ausnahmen zu den zivilen Verkehrsregeln und Bestimmungen insbesondere über die technischen Anforderungen an Militärfahrzeuge.


Adresse für Rückfragen

Karin Suini
Sprecherin VBS
058 464 50 86



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64540.html