Erster Teil der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee wird in Kraft gesetzt

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 16. November 2016 beschlossen, einen ersten Teil der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee in Kraft zu setzen. Ab 1. Januar 2017 gelten die Änderung des Militärgesetzes betreffend der Genehmigung von Assistenzdiensteinsätzen in Zivil und das revidierte Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme.

Artikel 70 Absatz 3 im Militärgesetz erteilt dem Bundesrat künftig die Kompetenz, ohne Genehmigung der Bundesversammlung gleichzeitig höchstens zehn Angehörige der Armee für länger als drei Wochen dauernde grundsätzlich unbewaffnete Assistenzdiensteinsätze in Zivil aufzubieten. Der Bundesrat hatte den eidgenössischen Räten in seiner Botschaft vom 12. Februar 2014 den Einsatz von gleichzeitig höchstens drei unbewaffneten Angehörigen des militärischen Personals in Zivil zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen in Ländern mit besonders hoher Gefährdung beantragt. Da der Bundesrat zum damaligen Zeitpunkt davon ausging, dass die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee auf den 1.1.2017 in Kraft gesetzt würden, beantragte er dem Parlament die Kompetenz zur Entsendung der Sicherheitsberater nur bis Ende 2016. Der Bundesrat müsste also für die Entsendung auch nur eines Sicherheitsberaters im Jahr 2017 neuerlich eine Botschaft an die Bundesversammlung überweisen. Ein solch aufwändiges Vorgehen erscheint nicht sinnvoll. Deshalb soll Artikel 70 Absatz 3 des Militärgesetzes bereits auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden.

Ziffer 7 des Anhangs der Änderung des Militärgesetzes und die Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme ändern und ergänzen die Rechtsgrundlagen für diverse militärische Informationssysteme und den Zivilschutz. Diese Bestimmungen sollen, wie ursprünglich geplant, bereits per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden, damit insbesondere die betroffenen Informationssysteme möglichst rasch in Betrieb genommen oder angepasst werden können. Die übrigen Änderungen des Militärgesetzes und der damit verbunden Verordnungen über die  Organisation der Armee (AO) und die Verwaltung der Armee (VBVA) werden in Kraft gesetzt, sobald die dafür erforderlichen Ausführungs-verordnungen vorliegen. Die Arbeiten sind entsprechend am Laufen und auf eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2018 geplant und ausgerichtet.

Am 18. März 2016 hat die Bundesversammlung die Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) verabschiedet. Gegen die darin enthaltenen Gesetzesvorlagen kam kein Referendum zustande. Damit die reifen Änderungen rasch umgesetzt werden können, hat der Bundesrat die Inkraftsetzung bestimmter Teile der Rechtsgrundlagen beschlossen.


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