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Veröffentlicht am 16. November 2016

Erster Teil der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee wird in Kraft gesetzt

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 16. November 2016 beschlossen, einen ersten Teil der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee in Kraft zu setzen. Ab 1. Januar 2017 gelten die Änderung des Militärgesetzes betreffend der Genehmigung von Assistenzdiensteinsätzen in Zivil und das revidierte Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme.