Bundesrat vereinheitlicht die Ausrichtung von Overheadbeiträgen der KTI

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat hat am 16. November 2016 die Änderung des Beitragsreglements der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) genehmigt. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die KTI wird neu bei den von ihr geförderten Projekten die indirekten Kosten (Overhead) der Forschungsstätten für alle einheitlich abgelten. Mit der Einführung des neuen Systems verbunden ist die Entflechtung der Overheadbeiträge von den Beiträgen für die direkten Projektkosten.

Die KTI fördert gemäss Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen, indem sie die Wirtschaftsakteure dabei unterstützt, gemeinsam mit Hochschulen, Institutionen des ETH-Bereichs und weiteren Forschungsinstitutionen Innovationsprojekte durchzuführen. Die vom Bundesrat genehmigte Änderung des Beitragsreglements der KTI konkretisiert die im FIFG und in der entsprechenden Verordnung (V-FIFG) vorgesehene Rechtsgrundlage zur Berechnung der Overheadbeiträge der KTI.

Mit den Overheadbeiträgen berücksichtigt die KTI die indirekten Kosten, die den Forschungsstätten nebst den Lohnkosten für Forschende anfallen. Die Overheadbeiträge werden als eine prozentuale Pauschale auf der Grundlage der Personalkosten berechnet. Die neue Regelung legt zu diesem Zweck die anrechenbaren Personal- und Sachkosten der Forschungsstätten und der Umsetzungspartner fest. Mit diesem Vorgehen wird die Gleichbehandlung der von der KTI unterstützten Forschungsstätten bei der Förderung von Innovationsprojekten gewährleistet. Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung berücksichtigt die Overhead-Kosten schon länger. Die KTI hingegen berücksichtigte bis anhin nur die an Fachhochschulen und am Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM) entstehenden indirekten Kosten.

Um den Overhead nicht zulasten der Projektförderung zu entrichten, bedingt dies eine entsprechende Erhöhung der finanziellen Mittel. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung des neuen Systems im FIFG und in der V-FIFG auf den 1. Januar 2017 wurden in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 insgesamt 70,2 Millionen Franken für die Overheadbeiträge der KTI beantragt (2013-2016: 38,9 Millionen Franken) und 15 Prozent als maximale Abgeltungspauschale festgelegt. Das Parlament ist in der Herbstsession 2016 dem Antrag des Bundesrates gefolgt.


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