Höherer Pauschalbeitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für besondere Asylzentren

Bern, 16.11.2016 - An seiner Sitzung vom 16. November 2016 hat der Bundesrat entschieden, den Pauschalbeitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für besondere Zentren zu erhöhen. Gemäss dem revidierten Asylgesetz dienen besondere Zentren zur Aufnahme von Asylsuchenden, die den ordentlichen Betrieb der Bundeszentren stören.

Im Rahmen der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wurde die Möglichkeit eingeführt Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der Bundesasylzentren (BAZ) erheblich stören, in besonderen Zentren unterbringen zu können. Wie bei den Standortkantonen der BAZ kann der Bund auch dem Standortkanton eines besonderen Zentrums einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten ausrichten. Bei einem besonderen Zentrum beträgt der jährliche Ansatz gemäss der bisherigen Verordnung 110‘000 CHF pro 50 Unterbringungsplätze. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Sicherheitspauschale zu verdoppeln. Diese Erhöhung begründet sich durch die Mehraufwände, die bei Standortkantonen für besondere Zentren anfallen können.

Die besonderen Zentren gehören zum Gesamtkonzept des Projekts für die Beschleunigung der Asylverfahren, wonach eine Mehrheit der Asylverfahren rasch in Zentren des Bundes abgeschlossen werden sollen. Die Kantone haben sich im Rahmen der zweiten nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Bund zwei besondere Zentren für Asylsuchende betreiben soll. Ein erster Standort für ein besonderes Zentrum - Les Verrières (NE) - konnte letzte Woche kommuniziert werden.


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