Bundesrat konkretisiert Förderung des Schienengüterverkehrs

Bern, 16.11.2016 - Mit einem Netznutzungskonzept und Netznutzungsplänen sorgt der Bund dafür, dass dem Schienengüterverkehr künftig genügend Fahrrechte (Trassen) zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 die dafür nötigen Anpassungen auf Verordnungsstufe beschlossen.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Trassen, die ursprünglich für den Schienengüterverkehr vorgesehen waren, von anderen Verkehrsarten beansprucht wurden. Mit den neuen Instrumenten Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungsplan (NNP) werden Trassen, die durch den Ausbau der Bahninfrastruktur für den Güter- bzw. Personenverkehr geschaffen wurden, für die jeweiligen Verkehrsarten langfristig gesichert. Damit wird der Schienengüterverkehr gestärkt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Personenverkehr weiterhin ein hochstehendes Angebot erbringt und bei Bedarf ausgebaut werden kann.

Das Parlament hat die beiden neuen Instrumente im Rahmen der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes beschlossen. Mit der Anpassung von zwei Verordnungen hat der Bundesrat nun die Details geregelt: Mit dem NNK wird die langfristige Trassenplanung auf Basis der vom Parlament beschlossenen Ausbauten der Bahninfrastruktur festgelegt. Mit den NNP wird die Trassenplanung für die jeweils sechs nächsten Fahrplanjahre konkretisiert. Übergeordnete Anpassungen des NNK sollen durch den Bundesrat erfolgen, während das Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Aktualisierungen der NNP zuständig ist. Erstmals angewendet werden die beiden neuen Instrumente im Fahrplanjahr 2018.


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