BODLUV-Indiskretionen: Ermittlungen ergebnislos

Bern, 11.11.2016 - Die in der «Rundschau» und in der «Zentralschweiz am Sonntag» publizierten Indiskretionen zum BODLUV-Projekt konnten nicht aufgeklärt werden. Trotz umfangreicher Untersuchungen blieben die Ermittlungen der Militärjustiz wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ohne konkreten Tatverdacht.

Die Militärjustiz hat auf Veranlassung von Korpskommandant André Blattmann, Chef der Armee, am 15. April 2016 eine vorläufige Beweisaufnahme gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf vorschriftswidrige Weitergabe von in dienstlicher Stellung erlangten Informationen eröffnet. Es handelt sich um Informationen, die an der Sitzung vom 19. Januar 2016 der Projektaufsicht zum Projekt «Bodengestützte Luftverteidigung 2020 (BODLUV)» besprochen und protokolliert wurden. Einige der als VERTRAULICH klassifizierten Informationen wurden anschliessend in einem Beitrag der «Zentralschweiz am Sonntag» und in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens publik gemacht.

Trotz der sehr umfangreichen und intensiv geführten Untersuchung konnte keiner Person eine Verletzung von Dienstgeheimnissen nachgewiesen werden. Wie die Ermittlungen ergaben, waren die in den Medien publik gewordenen Informationen einer erheblichen Personenanzahl bekannt. Es kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, wer alles über die fraglichen Informationen verfügte bzw. hätte verfügen können. Der Untersuchungsrichter hat deshalb beantragt, die vorläufige Beweisaufnahme mangels Aussicht auf Erfolg nicht weiter zu verfolgen. Der Chef der Armee hat diesem Antrag zugestimmt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.


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