Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Vollgeld-Initiative

Bern, 09.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2016 die Botschaft zur Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Initiative fordert eine tiefgreifende Umgestaltung der heutigen Währungsordnung. Die Schweiz würde bei Annahme der Initiative zum Experimentierfall für unerprobte Reformen. Ihre Annahme würde die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank erschweren, und die Risiken für die Schweizer Wirtschaft wären erheblich.

Die Volksinitiative schlägt einen neuen Rahmen für das Geld- und Währungssystem in der Schweiz vor. Ein neuer Artikel 99 der Bundesverfassung soll der Schweizerischen Nationalbank (SNB) das Monopol zur Ausgabe von Buchgeld übertragen. Die Geschäftsbanken könnten keine Kredite mehr gewähren, die wie heute durch Sichteinlagen (Kontokorrente) finanziert werden. Die Initiative sieht auch vor, dass die SNB Geld schuldfrei in Umlauf bringt, indem sie es direkt an die öffentlichen Haushalte und an die Bevölkerung verteilt. Die Initianten erhoffen sich von dieser Reform ein stabileres Banken- und Finanzsystem.

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung eines sicheren Finanzsektors. Die Reform dürfte aber kaum eine stabilisierende Wirkung haben. Sie wäre ein nationaler Alleingang und hätte eine weitgehende und unerprobte Umgestaltung des Geld- und Währungssystems sowie des Finanzsektors der Schweiz zur Folge. Eine solche tiefgreifende Umgestaltung der Währungsordnung wäre mit erheblichen Risiken verbunden. Zudem wäre insbesondere im Rahmen des Umstellungsprozesses mit Verwerfungen in der Gesamtwirtschaft, insbesondere im Finanzsektor zu rechnen.

Die von der Initiative geforderte schuldfreie Schaffung von Geld könnte die Glaubwürdigkeit der SNB gefährden. Heute stehen dem von der SNB in Umlauf gesetzten Geld in ihrer Bilanz Vermögenswerte gegenüber, zurzeit hauptsächlich Devisenreserven und Gold. Bei Annahme der Initiative wäre die SNB langfristig nicht mehr in der Lage, durch Verkäufe von Vermögenswerten die geschöpfte Geldmenge wieder zu verringern. Die Umsetzung der Geldpolitik und die Sicherstellung der Preisstabilität würden erschwert werden. Zudem wäre die SNB vermehrt politischen Begehrlichkeiten ausgesetzt.

Die Vollgeld-Reform würde das Geschäftsfeld der Banken teilweise erheblich einschränken, da die Kreditvergabe nicht mehr durch Sichteinlagen finanziert werden dürfte. Die Banken wären zur Finanzierung von Krediten auf andere, tendenziell teurere Finanzierungsquellen angewiesen. Die Kosten für den Zahlungsverkehr würden für Bankkunden vermutlich steigen. Insbesondere kleinere Banken, die einen Grossteil der Erträge durch das Zinsdifferenzgeschäft erwirtschaften, wären vom Kostenanstieg betroffen. Sollte durch andere Finanzierungsquellen die Nachfrage nach Krediten nicht gedeckt werden können, müsste die SNB den Banken entsprechende Darlehen gewähren. Das Kreditvolumen würde so teilweise durch die SNB zentral gesteuert.

Der Bundesrat möchte an seiner bisherigen Strategie für einen stabilen Finanzplatz festhalten. Mit den Anpassungen an die Basel-III-Standards und den Erfordernissen für systemrelevante Finanzinstitute („too-big-to-fail“) wurden in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte erzielt. Kundengelder auf Bankkonten sind heute durch die Regelungen zum Einlegerschutz bis zu einem Betrag von 100‘000 Franken geschützt. Banken werden im Hinblick auf übermässige Risiken durch die Finma beaufsichtigt.

Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten mit seiner Botschaft, die eidgenössische Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.


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