Grenzüberschreitende Industrieunfälle: Mandat für Stärkung der Konvention erteilt

Bern, 09.11.2016 - In Ljubljana, Slowenien, findet vom 28. bis 30. November ein Treffen der Vertragsparteien der Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) statt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November die Schweizer Delegation bestimmt und das Mandat verabschiedet. Die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit sollen gestärkt und die Konvention für weitere Länder geöffnet werden.

Das neunte Treffen der Vertragsparteien in der slowenischen Hauptstadt dreht sich hauptsächlich um Anpassungen der Konvention, die Öffnung auf Länder ausserhalb des UNECE-Raumes sowie um die Festlegung der Prioritäten und Ressourcen für die Jahre 2017 bis 2018. Bei den Anpassungen der Konvention geht es insbesondere um die Stärkung der Information und den Einbezug der Öffentlichkeit, die bei einem Störfall in einer Industrieanlage betroffen wäre. Die Konvention gilt für Anlagen mit grossen Mengen gefährlicher Chemikalien. Die Anpassungen stimmen mit den bereits gültigen Vorschriften in der Schweiz überein, insbesondere mit der 2015 revidierten Störfallverordnung. Die Schweiz unterstützt die Anpassungen und Aktivitäten der Konvention. Speziell für die Länder in Südosteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien ist die Konvention ein wichtiges Instrument, um die Grundlagen zur Vermeidung von Industrieunfällen zu verankern. Der jährliche Beitrag der Schweiz an die Umsetzung der Konvention beträgt unverändert 70‘000 Franken.


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Martin Merkofer, Leiter Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge, BAFU, Tel. +41 58 465 10 93



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