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Veröffentlicht am 7. November 2016

Die ESTV erhebt keine Beschwerde an das Bundesgericht im Fall Amtshilfe UBS-Frankreich

Bern, 7.11.2016 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der UBS im Amtshilfeverfahren mit Frankreich Parteistellung eingeräumt wird, nicht ans Bundesgericht weiter.