Schweiz und Lettland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 03.11.2016 - Die Schweiz und Lettland haben am 2. November 2016 in Riga ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage sowie mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt).

Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage wurde das Abkommen auch in mehreren anderen Punkten überarbeitet. Mit dem Abkommen wird insbesondere eine tiefere Besteuerung von Abgaben und von ausgeschütteten Gewinnen auf qualifizierte Beteiligungen eingeführt.

Das Änderungsprotokoll enthält ausserdem eine Missbrauchsklausel, die sich gemäss Wortlaut des BEPS-Projekts auf die Hauptzweckbestimmung einer Gestaltung oder eines Geschäfts («PPT-Rule») stützt. Diese Klausel zur Verhinderung der Gewährung von Abkommensvorteilen entspricht in ihren Grundzügen den Missbrauchsbestimmungen, die die Schweiz in den letzten Jahren in einer Vielzahl ihrer Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart hat. Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel wird schliesslich die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen wurde den Kantonen und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Schweiz hat bisher 54 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 47 in Kraft.


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