Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2017

Bern, 02.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. November 2016 eine Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen. Sie beinhaltet die Ausgleichszahlungen 2017, die den provisorischen Zahlen der Anhörung vom 23. Juni 2016 entsprechen. Insgesamt nehmen die Finanzausgleichszahlungen gegenüber dem Vorjahr um 55 Millionen zu und betragen fast 5 Milliarden Franken.

Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressourcen­ausgleich 2017 insgesamt 3,949 Milliarden zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung, 2,0 Prozent mehr als 2016. Im Rahmen des Lastenausgleichs erhalten Kantone mit Sonderlasten 715 Millionen vom Bund. Der Betrag von Bund und Kantonen für den Härteausgleich wird seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Er beträgt im Jahr 2017 323 Millionen. Insgesamt betragen die Finanzausgleichszahlungen im nächsten Jahr 4,987 Milliarden, d.h. sie sind um rund 55 Millionen höher als 2016. Die Anpassungen der Gesamtbeträge für das Jahr 2017 erfolgen für den Ressourcenausgleich gemäss den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials und für den Lastenausgleich gemäss der Teuerung.

Ressourcenausgleich: Anstieg der Ausgleichszahlungen

Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone nehmen 2017 zu. Der vertikale Ressourcenausgleich (Beitrag des Bundes) beläuft sich auf 2,350 Milliarden (+2,1 Prozent) und der horizontale Ressourcenausgleich auf 1,599 Milliarden (+1,7 Prozent). Das Verhältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich sinkt auf 68,0 Prozent (2016: 68,3 Prozent). Massgebend für den Ressourcenausgleich 2017 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2011, 2012 und 2013.

14 Kantone verzeichnen einen Anstieg ihres Ressourcenindex, während in 12 Kantonen der Index gegenüber 2016 rückläufig ist. Die grössten Indexzunahmen weisen die Kantone Nidwalden (+7,6 Indexpunkte), Obwalden (+7,4 Indexpunkte) und Neuenburg (+6,5 Indexpunkte) auf. Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Schaffhausen (‑2,9 Indexpunkte), Waadt (‑2,5 Indexpunkte) und Solothurn (‑2,1 Indexpunkte). Das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wird von allen ressourcenschwachen Kantonen deutlich übertroffen. Der ressourcenschwächste Kanton Jura erreicht nach Ressourcenausgleich einen Indexstand von 87,8 Punkten.

Leicht rückläufiger Lastenausgleich

Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt 2017 insgesamt 715 Millionen (je rund 358 Millionen für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich). Aufgrund der negativen Teuerung nimmt der Lastenausgleich gegenüber 2016 um 0,4 Prozent ab (Vorjahresteuerung im April 2016).

Anhörung bei den Kantonen ohne Änderungsanträge

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat sich am 23. September 2016 zu den Zahlen für das Jahr 2017 geäussert. Sie hat die Grundlagen für den Finanzausgleich 2017 ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen.

Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2035 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.


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