Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Basel-Landschaft: Keine zweckfremde Nutzung von Bundes- und Kantonsfinanzen

Bern, 01.11.2016 - Die Abklärungen in Sachen Zentrale ArbeitsmarktKontrolle ZAK sind abgeschlossen. Der Verdacht, es könnten in der Vergangenheit Bundes- und Kantonsgelder in unlauterer Weise verwendet worden sein, hat sich nicht bestätigt.

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone je hälftig an den Vollzugskosten. Der Kanton Basel-Landschaft hat von seiner gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, und einen Teil seiner Kontrolltätigkeit weiterdelegiert. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit dem Jahr 2010 von der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde die Vermutung laut, dass die ZAK Bundes- und Kantonsgelder unzweckmässig verwendet hätte. Sowohl das SECO als auch der Kanton haben diese Vorwürfe ernst genommen und sind diesen unmittelbar nachgegangen.

Löhne korrekt verrechnet
Bereits per Ende 2015 hat das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA eine Prüfung der Lohnkosten der ZAK vorgenommen. Dabei wurde die ZAK vorerst entlastet. Zur Klärung von weiteren offenen Fragen, insbesondere in Bezug auf die Betriebskosten, wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG vom SECO und dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) des Kantons Basel-Landschaft beauftragt, eine genauere Prüfung der gesamten Finanzen der ZAK vorzunehmen. Der Schlussbericht der KPMG zeigt nun auf, dass die Buchführung der ZAK in den untersuchten Jahren Mängel aufweist. Es fanden sich jedoch keine Hinweise, dass Bund und Kanton in den Jahren 2010 bis 2013 zu einem finanziellen Schaden gekommen sind. Die vom Kanton an die ZAK überwiesenen Beträge für diese Jahre, sind damit als gerechtfertigt zu betrachten. Die Vermutung, es seien gegenüber den Behörden falsche oder zu tiefe Löhne der Kontrolleure ausgewiesen worden, bestätigte sich nicht.

Höhe der Rückforderung für das Jahr 2014 noch offen
Für das Jahr 2014, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein abschliessendes Ergebnis präsentiert werden. Ob und allenfalls in welcher Höhe Rückforderungen tatsächlich gestellt werden, ist derzeit noch offen. Berücksichtigt werden dabei die Ergebnisse des Schlussberichts der KPMG sowie das Verhältnis der Kosten der ZAK zu den erbrachten Kontrollen. Das SECO wird gestützt auf seine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gegebenenfalls eine Rückforderung an den Kanton stellen.

Empfehlungen der KPMG
Das Finanzierungssystem im Kanton BL ist im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung ein Ausnahmefall. Die KPMG hat für diese Art der Entschädigung Empfehlungen gemacht, welche in Zukunft eine bessere Handhabung sicherstellen sollen. Das SECO wird die Empfehlungen der KPMG zukünftig in geeigneter Weise in seine Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen aufnehmen.
Der Schlussbericht der KPMG wird der ZAK zugestellt. Bevor der Bericht veröffentlicht werden kann, ist die ZAK zur beabsichtigten Veröffentlichung anzuhören.


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