Bericht zur Umsetzung der UNO-Konvention gegen die Diskriminierung der Frau

Bern, 01.11.2016 - Die Schweiz stellt morgen in Genf dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen Fortschritte und Herausforderungen im Kampf gegen die Diskriminierung der Frau vor. Danach wird der Ausschuss Handlungsempfehlungen für die Schweiz definieren.

Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Seither erstattet sie dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht über den Umsetzungsstand des Übereinkommens in der Schweiz. Ende 2014 hat der Bundesrat den vierten und fünften Folgebericht der Schweiz genehmigt.

Eine Schweizer Delegation wird dem CEDAW-Ausschuss morgen im Rahmen eines fachlichen Austausches die Befunde dieses Berichts vorstellen. Nebst Fortschritten zum Beispiel dem Bildungsanstieg von Frauen sowie der verstärkten Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat hält der Bericht auch Herausforderungen fest: Insbesondere die anhaltende Lohnungleichheit und die Untervertretung von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung werden dazu gezählt. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt weiterhin eine grosse Herausforderung dar. Elf Nichtregierungsorganisationen haben Schattenberichte verfasst und werden mehrheitlich ebenfalls am Fachaustausch teilnehmen.

Die Schweizer Delegation wird von der Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Sylvie Durrer, geleitet und besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Bundesstellen sowie einer Vertreterin der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten.

Nach der Präsentation und Diskussion des Berichts wird der CEDAW-Ausschuss neue Handlungsempfehlungen für die Schweiz formulieren. Diese werden bis Ende November 2016 erwartet.

Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW)" gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes und ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Gegenwärtig gehören dem Abkommen 189 Länder an.


Adresse für Rückfragen

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern



Herausgeber

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
https://www.ebg.admin.ch/de

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64338.html