Kantone und Bevölkerung können sich zum Sachplan Militär 2017 äussern

Bern, 27.10.2016 - Basierend auf dem neuen Stationierungskonzept der Armee wird der Sachplan Militär einer Gesamtrevision unterzogen. Zum Programmteil können die Kantone bis Ende Januar 2017 Stellung nehmen. Die Bevölkerung kann sich vom 8. November bis am 8. Dezember zum Entwurf äussern.

Basierend auf dem neuen Stationierungskonzept der Armee wird der Sachplan Militär aus dem Jahr 2001 einer Gesamtrevision unterzogen und mit dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 zusammengeführt. Der neue Sachplan Militär 2017 ist für die raumplanerische Sicherung der militärischen Standorte besorgt und legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er gliedert sich in einen Programmteil mit den Grundsätzen zur Zusammenarbeit und dem Mengengerüst für die Immobilien sowie in den Objektteil mit spezifischen Festlegungen für die einzelnen Standorte.

Zum Programmteil können die Kantone nun im Rahmen der Anhörung bis Ende Januar 2017 Stellung nehmen. Der Einbezug der Gemeinden liegt im Ermessen der Kantone. Die Bevölkerung kann sich vom 8. November bis am 8. Dezember 2016 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Vorgesehen ist, den Programmteil dem Bundesrat Mitte 2017 zur Verabschiedung zu unterbreiten. Der Objektteil des Sachplans mit den Objektblättern für die einzelnen Standorte wird nach der Verabschiedung des Programmteils ebenfalls überarbeitet und Gegentand einer weiteren Anhörung und Mitwirkung sein.

Das neue Stationierungskonzept der Armee war den Kantonen im November 2013 vorgestellt worden. Nach der darauf folgenden Vorkonsultation nahm es der Bundesrat am 3. September 2014 bei der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) zur Kenntnis. Seither hat das Konzept im Rahmen der Konkretisierung der Planung zur WEA geringfügige Änderungen erfahren, über welche die Kantone informiert worden sind. Die Fassung vom 30. September 2016 weist nun den Stand der Immobilienplanung für die ab 2018 geplante Umsetzung der WEA aus. Die WEA dient dazu, die Bereitschaft der Armee zu erhöhen, die Ausbildung und Ausrüstung zu verbessern sowie die regionale Verankerung zu stärken.


Adresse für Rückfragen

Karin Suini
Sprecherin VBS
+41 58 464 50 86



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64277.html