Zweite Hochrechnung 2016 bestätigt besseres Ergebnis aufgrund der Negativzinsen

Bern, 26.10.2016 - Die in der letzten Hochrechnung festgestellte Entwicklung hin zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung hat sich akzentuiert. Der Bund rechnet im ordentlichen Haushalt 2016 mit einem Überschuss von 2,2 Milliarden Franken. Grund dafür sind insbesondere die Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer, die sich aufgrund der Negativzinsen dynamisch entwickeln. Ohne Sonderfaktoren würde der Haushalt ausgeglichen abschliessen. Budgetiert war ein Defizit von 0,5 Milliarden.

Gemäss der aktuellen Hochrechnung per Ende September liegt das Ergebnis 2,7 Milliarden über dem Budget. Gegenüber der Hochrechnung vom Juni werden die Einnahmen nach oben korrigiert, während die Einschätzung bei den Ausgaben unverändert bleibt. Die Hochrechnung stellt auch nach neun Monaten des Jahres eine Schätzung dar und ist mit Unsicherheit verbunden. Dies gilt in verstärktem Ausmass im gegenwärtigen Negativzinsumfeld, das für den Bund zu höheren Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer, zu weniger Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer und zu höheren Agios beim Verkauf von Anleihen geführt hat. Ohne diese Sonderfaktoren würde der ordentliche Haushalt ausgeglichen abschliessen.

Hohe Mehreinnahmen bei direkter Bundessteuer

Die Einnahmen werden um 1,7 Milliarden höher erwartet als budgetiert. Sie liegen damit 0,5 Milliarden höher als in der Juni-Hochrechnung. Diese Veränderung ist primär auf höhere erwartete Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen (+450 Mio.).

Im Vergleich zum Budget entfallen die Mehreinnahmen zur Hauptsache auf die direkte Bundessteuer (+1,6 Mrd.) und die Verrechnungssteuer (+0,3 Mrd.). Beide Einnahmenpositionen sind massgeblich durch die Negativzinsen beeinflusst. Allein bei der direkten Bundessteuer werden die Vorauszahlungen um 1,4 Milliarden höher erwartet als budgetiert. Die damit verbundenen Einnahmen sind jedoch keine dauerhaften Mehrerträge. Sobald sich das Zinsumfeld normalisiert, ist mit entsprechenden Mindereinnahmen zu rechnen.

Haushaltslage erfordert weiterhin Sparmassnahmen

Der Zuwachs der Vorauszahlungen bzw. der Aufschub bei den Rückforderungen ist nicht dauerhaft, sondern steht im Zusammenhang mit den Negativzinsen. In der Finanzplanung wird angenommen, dass die kurzfristigen Zinssätze im Jahr 2018 wieder positiv sind. Trifft diese Entwicklung ein, werden sich die Vorauszahlungen bzw. Rückforderungen wieder normalisieren und sich in der Rechnung in Form von Mindereinnahmen niederschlagen. Ab 2018 drohen deshalb nach wie vor strukturelle Defizite von bis zu 2 Milliarden.

Unverändert tiefere Ausgaben erwartet

Auf der Ausgabenseite bleibt die Schätzung insgesamt unverändert. Den Kreditaufstockungen in Form von Nachträgen und Kredit­über­schreitungen (1,0 Mrd.) stehen höhere Kreditunter­schreitungen (2,0 Mrd.) gegenüber. Damit dürfte das Budget auf der Ausgabenseite um 1,0 Milliarden unterschritten werden.

Die grösste Kreditunterschreitung entfällt auf die Passivzinsen (‑0,4 Mrd.). Das gegenwärtig tiefe Zinsniveau führt hier zu hohen aufwandmindernden Agios, wenn Anleihen aufgestockt werden.

Einnahmen im ausserordentlichen Haushalt unverändert

Die ausserordentlichen Einnahmen bleiben mit insgesamt 0,5 Milliarden im Vergleich zum Juni unverändert. Im Budget eingestellt waren ausserordentliche Einnahmen aus der Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen in der Höhe von 145 Millionen. Weitere ausserordentliche Einnahmen ergeben sich aus der Nachlassliquidation Swissair (165 Mio.) und aus einer Busse der Wettbewerbskommission gegen BMW (157 Mio.).

Verhältnis von Hochrechnung und Quartalszahlen
Die aktuelle Hochrechnung gibt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben per Ende September wieder. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Quartalszahlen der Fiskaleinnahmen (siehe Beilage). Zusätzlich werden andere Faktoren berücksichtigt, insbesondere unterschiedliche Deklarations- und Fälligkeitstermine, die aktuelle Entwicklung von Wirtschaft und Finanzmärkten sowie Sonderfaktoren wie Steuererhöhungen und Steuersenkungen oder der zeitlich veränderte Eingang von Einnahmen.

Information des Parlaments
Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Informationsnotiz an die Finanzkommissionen ist im Anhang verfügbar
 


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