Arbeitslosenversicherung: Revision der ASAL-Verordnung
Bern, 26.10.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die Informations- und Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (ASAL-Verordnung) an die heutige Regulierung für elektronische Datenbanken anzupassen.
In den letzten 30 Jahren haben sich die elektronischen Datenbanken deutlich weiterentwickelt und an Bedeutung gewonnen. Die entsprechende Gesetzgebung ist dieser Entwicklung gefolgt und ebenfalls präziser geworden, namentlich was die Verantwortung im Bereich Datensicherheit und Datenschutz anbelangt.
Obwohl die geltende Regulierung bei den Datenbanken der Arbeitslosenversicherung bereits angewendet wird, fehlte dem Informationssystem für die Auszahlung der Arbeitslosenleistungen bisher eine formelle reglementarische Grundlage, die den heutigen Anforderungen entspricht. Diese Lücke wurde nun geschlossen.
Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Adresse für Rückfragen
Oliver Schärli, SECO, Leistungsbereich Arbeitsmarkt/ALV
Tel. 058 462 28 77, oliver.schaerli@seco.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
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