EFD senkt den Vergütungszinssatz für die direkte Bundessteuer auf Null

Bern, 21.10.2016 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2017 den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf null zu setzen. Damit reagiert das EFD auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die Negativzinsen.

Die Negativzinsen haben in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor Fälligkeit einzuzahlen. Sie erhielten für den Zeitraum ab Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0.25 Prozent. Diese Vorauszahlungen verzerren das Rechnungsergebnis und erschweren die Budgetierung und Finanzplanung.

Die Senkung des Vergütungszinssatzes auf null Prozent ist im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt. Erholen sich die Zinssätze, kann das EFD den Vergütungszins wieder nach oben anpassen.

Während der Vergütungszins auf null gesetzt wird, verbleiben Verzugs- und Rückerstattungszins weiterhin bei 3 Prozent.


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