Bundesrat regelt die Speicherung und Übermittlung von Personendaten des Bundes zur Identitätsverwaltung

Bern, 19.10.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die neue Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) verabschiedet. Diese bildet die rechtliche Grundlage für die Speicherung und die Übermittlung von Personendaten des Bundes und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Wer in der Bundesverwaltung eine Informatikanwendung nutzen will, muss sich zuerst ausweisen. So wird sichergestellt, dass tatsächlich nur Befugte einen Zugang erhalten. Der dafür eingesetzte Dienst heisst Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM). Die Funktion der Identitätsverwaltung wird dabei zunehmend von den einzelnen Anwendungen weg zu zentral geführten IAM-Systemen ausgelagert. Dies ist effizienter und ermöglicht eine bessere Kontrolle der Datenqualität.

Für die Speicherung von Benutzerdaten in Verzeichnissen und die Übermittlung von Benutzerdaten zwischen den beteiligten Systemen werden rechtliche Grundlagen benötigt. Die bisherigen Regelungen deckten die Anforderungen der stetig komplexer werdenden Systemlandschaft jedoch nicht mehr vollständig ab. Mit der neuen, vom Bundesrat an der heutigen Sitzung verabschiedeten Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) werden die bestehenden Lücken nun geschlossen. Die Verordnung erleichtert nicht zuletzt auch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und regelt insbesondere die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Zuständigkeiten sowie die Anforderungen an die Informationssicherheit für die Identitätsverwaltungs-Systeme, die Verzeichnisdienste und den zentralen Identitätsspeicher des Bundes.

Die Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes ist eines der Ergebnisse des Programms IAM Bund. Mit dem Programm IAM Bund wurde evaluiert, wie die dezentral eingesetzten IAM-Dienste des Bundes zu einem Gesamtsystem zusammengeführt werden können.


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